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Diese Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten und den Grundsätzen, die insbesondere in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) anerkannt wurden. Insbesondere soll mit dieser Richtlinie die Anwendung des den Umweltschutz betreffenden Artikels 37 der Charta gewährleistet werden.
Diese Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt…
Diese Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt…
Diese Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt…
Diese Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt…
Diese Richtlinie steht mit den Grundrechten und den Grundsätzen, die mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden, im Einklang,…
Diese Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.