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Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält allgemeine, horizontale und einheitliche Unionsregeln für Verfahren der Probenahme und Analyse von Lebensmitteln. Die diesbezüglichen Vorschriften der Richtlinie 83/417/EWG sind daher nicht mehr erforderlich.
Die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält allgemeine, horizontale und einheitliche Unionsregeln für den Erlass von…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des…
Nach Erlass der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und…
Nach Erlass der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates , die für alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von…
Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 legt allgemeine Grundsätze für die amtliche Kontrolle von Lebensmitteln fest. In bestimmten Fällen sind jedoch detailliertere…
Da die Richtlinie 70/373/EWG durch die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 ersetzt wurde, ist es angezeigt, die Durchführungsrechtsakte zu dieser Richtlinie aufzuheben…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.