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Die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält eine Bestimmung der Begriffe „Lebensmittelzusatzstoff“ und „Verarbeitungshilfsstoff“, die in der Richtlinie 83/417/EWG als „technische Hilfsstoffe“ bezeichnet werden. Folglich sollten in dieser Richtlinie statt des Begriffs „technische Hilfsstoffe“ die Begriffe „Lebensmittelzusatzstoffe“ und „Verarbeitungshilfsstoffe“ verwendet werden. Die Verwendung dieser Begrifflichkeiten würde auch dem Codex-Standard für Nährkaseinerzeugnisse entsprechen.
die Begriffsbestimmungen für „Lebensmittelzusatzstoff“ und „Verarbeitungshilfsstoff“ und „Trägerstoff“ in Artikel 3 Absatz 2 Buchstaben a und b und Anhang I…
„Verarbeitungshilfsstoff“: ein Verarbeitungshilfsstoff im Sinne des Artikels 3 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 für Lebensmittel und des…
Verarbeitungshilfsstoffe fallen unter geltendes Unionsrecht, insbesondere unter die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…
In Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates wird der Geltungsbereich der genannten Verordnung festgelegt, wobei…
die Begriffsbestimmungen für „Futtermittelzusatzstoff“, „Vormischung“, „Verarbeitungshilfsstoffe“ und „tägliche Ration“ gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003…
In einigen Zubereitungen, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 als Zusatzstoffe zugelassen sind, werden technologische Zusatzstoffe und andere Stoffe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.