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Der Tourismus ist für die Volkswirtschaft der Union von großer Bedeutung; Pauschalreisen, Pauschalurlaubsreisen und Pauschalrundreisen (im Folgenden „Pauschalreisen“) machen einen erheblichen Anteil des Reisemarktes aus. Dieser Markt hat sich seit Erlass der Richtlinie 90/314/EWG stark gewandelt. Zusätzlich zu den traditionellen Vertriebswegen hat das Internet als Mittel zum Angebot oder Verkauf von Reiseleistungen erheblich an Bedeutung gewonnen. Reiseleistungen werden nicht nur in der herkömmlichen Form vorab zusammengestellter Pauschalreisen angeboten, sondern häufig nach den Vorgaben des Kunden zusammengestellt. Viele dieser Kombinationen von Reiseleistungen befinden sich rechtlich gesehen in einer „Grauzone“ oder sind eindeutig vom Anwendungsbereich der Richtlinie 90/314/EWG nicht erfasst. Mit der vorliegenden Richtlinie soll der Schutz solcher Reiseleistungen diesen Entwicklungen angepasst, die Transparenz erhöht und den Reisenden und Unternehmern mehr Rechtssicherheit geboten werden.
In der Richtlinie 90/314/EWG des Rates sind eine Reihe wichtiger Verbraucherrechte bei Pauschalreisen — unter anderem Informationspflichten, die Haftung von…
Der Erlass dieser Richtlinie erfordert die Anpassung bestimmter Unionsrechtsakte zum Verbraucherschutz. Es sollte insbesondere klargestellt werden, dass die…
Die Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen verlangt, dass den Verbrauchern bestimmte Informationen zur Verfügung gestellt werden;…
Die meisten Reisenden, die Pauschalreisen oder verbundene Reiseleistungen kaufen, sind Verbraucher im Sinne des Verbraucherrechts der Union. Es ist allerdings…
Aufgrund der Entwicklungen des Marktes empfiehlt es sich, Pauschalreisen des Weiteren auf der Grundlage alternativer, objektiver Kriterien zu definieren, die…
Im Interesse der Transparenz sollten Pauschalreisen von verbundenen Reiseleistungen unterschieden werden, bei denen Unternehmer mit einer physischen oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.