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Die EBA sollte bei der Ausarbeitung von Leitlinien, Entwürfen technischer Regulierungsstandards und Entwürfen technischer Durchführungsstandards gemäß dieser Richtlinie und im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 gewährleisten, dass sie alle einschlägigen Interessenträger, einschließlich derer des Zahlungsdienstmarktes, anhört und den Interessen aller Beteiligten Rechnung trägt. Falls es für die Ausgewogenheit der Ansichten erforderlich ist, sollte sich die EBA besonders um die Ansichten wichtiger Akteure bemühen, bei denen es sich nicht um Banken handelt.
Die EBA arbeitet im Einklang mit Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 in enger Zusammenarbeit mit der EZB und nach Anhörung aller maßgeblichen Akteure,…
Um eine einheitliche Anwendung dieser Richtlinie sicherzustellen, sollte die Kommission auf das Fachwissen und die Unterstützung der EBA zurückgreifen können,…
Diese Richtlinie sollte darauf abzielen, die Kontinuität im Markt sicherzustellen und gleichzeitig bestehenden und neuen Dienstleistern unabhängig von ihrem…
Technische Standards für Finanzdienstleistungen sollten eine kohärente Harmonisierung und einen unionsweit angemessenen Schutz von Einlegern, Anlegern und…
Technische Standards für den Finanzdienstleistungssektor sollten eine konsistente Harmonisierung und unionsweit einen angemessenen Schutz von Einlegern,…
Die Behörde sollte interessierte Parteien zu technischen Regulierungs- oder Durchführungsstandards, Leitlinien oder Empfehlungen konsultieren und ihnen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.