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Der überarbeitete Rechtsrahmen der Union für Zahlungsdienste wird durch die Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates ergänzt. Mit jener Verordnung werden insbesondere Vorschriften über das Erheben von Interbankenentgelten für kartengebundene Zahlungsvorgänge eingeführt und es wird bezweckt, die Vollendung eines tatsächlich integrierten Marktes für kartengebundene Zahlungen weiter zu beschleunigen.
Der Abschlussprüfer hat zu beurteilen, ob die von dem Institut getroffenen internen Vorkehrungen den Anforderungen der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen…
Bei Kreditinstituten hat der Abschlussprüfer zu beurteilen, ob die von dem Institut getroffenen internen Vorkehrungen den Anforderungen der Verordnung (EU)…
interne Verfahren und Kontrollsysteme, die die Einhaltung der Verordnung (EU) 2021/1230, der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 und der Verordnung (EU) 2015/751 des…
Der kartengestützte Zahlungsverkehr wird bei kartengebundenen Zahlungsvorgängen im Sinne der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Unterschiedliche Vorgehensweisen in den einzelnen Ländern bei der Entgeltberechnung für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments (nachstehend…
Aufgrund unilateraler Verpflichtungen und Zusagen im Rahmen wettbewerbsrechtlicher Verfahren liegen die Interbankenentgelte für zahlreiche grenzüberschreitende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.