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Unterschiedliche Vorgehensweisen in den einzelnen Ländern bei der Entgeltberechnung für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments (nachstehend „zusätzliche Entgelte“") haben zu einer enormen Heterogenität des Zahlungsverkehrsmarkts in der Union geführt und bei den Verbrauchern Verwirrung ausgelöst, insbesondere beim elektronischen Geschäftsverkehr und im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr. Händler, die in Mitgliedstaaten ansässig sind, in denen Aufschlagsberechnung zulässig ist, bieten in Mitgliedstaaten, in denen das verboten ist, Produkte und Dienstleistungen an und berechnen dem Verbraucher einen Aufschlag. Viele Händler berechnen Verbrauchern auch einen Aufschlag, der viel höher ist als die Kosten, die ihnen durch die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments entstehen. Deutlich für eine Überprüfung der Praxis der zusätzlichen Entgelte spricht des Weiteren die Tatsache, dass in der Verordnung (EU) 2015/751 Vorschriften über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge festgelegt werden. Interbankenentgelte sind der wichtigste Bestandteil der Händlerentgelte für Karten und Kartenzahlungen. Die zusätzlichen Entgelte werden von Händlern manchmal als Vorgehensweise zur Kompensierung zusätzlicher Kosten von Kartenzahlungen verwendet. Die Verordnung (EU) 2015/751 begrenzt die Interbankenentgelte. Diese Begrenzungen gelten, bevor das in der vorliegenden Richtlinie bestimmte Verbot greift. Daher sollten die Mitgliedstaaten in Erwägung ziehen, Zahlungsempfänger davon abzuhalten, Entgelte für die Verwendung von Zahlungsinstrumenten zu fordern, für die Kapitel II der Verordnung (EU) 2015/751 Vorschriften für die Interbankenentgelte enthält.
Einige Mitgliedstaaten haben zur direkten oder indirekten Regulierung der Interbankenentgelte Rechtsvorschriften erlassen oder arbeiten solche derzeit aus, die…
Die Verbraucher sind sich der Entgelte, die Händler für das von ihnen verwendete Zahlungsinstrument zahlen, gewöhnlich nicht bewusst. Gleichzeitig bieten die…
Die bestehende breite Spanne der Interbankenentgelte und ihre Höhe verhindern den Markteintritt neuer unionsweit tätiger Akteure, die sich auf Geschäftsmodelle…
Der überarbeitete Rechtsrahmen der Union für Zahlungsdienste wird durch die Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates ergänzt. Mit…
Um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts für kartengebundene Zahlungen, einschließlich über Internet und mobile Endgeräte, zum Vorteil von…
Aufgrund unilateraler Verpflichtungen und Zusagen im Rahmen wettbewerbsrechtlicher Verfahren liegen die Interbankenentgelte für zahlreiche grenzüberschreitende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.