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Diese Richtlinie zielt darauf ab, den Verbraucherschutz in Fällen von kartengebundenen Zahlungsvorgängen zu stärken, bei denen der genaue Betrag zum Zeitpunkt, an dem der Zahler seine Zustimmung zur Ausführung des Zahlungsvorgangs erteilt, nicht bekannt ist, beispielsweise an automatischen Tankstellen, bei Mietwagenverträgen oder Hotelbuchungen. Der Zahlungsdienstleister des Zahlers sollte nur dann einen Betrag auf dem Zahlungskonto des Zahlers blockieren können, wenn dieser seine Zustimmung zu der genauen Höhe des zu blockierenden Geldbetrags erteilt hat, und dieser sollte unverzüglich nach Eingang der Information zum genauen Betrag, der Gegenstand des Zahlungsvorgangs ist, spätestens jedoch unmittelbar nach Eingang des Zahlungsauftrags freigegeben werden.
Wird ein Zahlungsvorgang im Zusammenhang mit einem kartengebundenen Zahlungsvorgang von dem oder über den Zahlungsempfänger ausgelöst, und ist dabei der genaue…
Die Bestätigung nach Absatz 1 gestattet dem kontoführenden Zahlungsdienstleister nicht, einen Geldbetrag auf dem Zahlungskonto des Zahlers zu blockieren.
die Frage, ob es unter Berücksichtigung der Entwicklungen wünschenswert wäre, ergänzend zu den Bestimmungen des Artikels 75 über Zahlungsvorgänge, bei denen der…
Unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Rechte ist der Zahlungsdienstleister des Zahlers im Fall eines kartengebundenen Zahlungsvorgangs…
Um die Risiken oder Folgen nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge gering zu halten, sollte der Zahlungsdienstnutzer den…
ungeachtet des Artikels 83 der Richtlinie (EU) 2015/2366 prüft der Zahlungsdienstleister des Zahlers unmittelbar nach dem Zeitpunkt des Eingangs eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.