Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zahlungsdienstleister sind für die Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich. Diese Maßnahmen müssen den jeweiligen Sicherheitsrisiken angemessen sein. Die Zahlungsdienstleister sollten einen Rahmen festlegen, um Risiken zu vermindern und wirksame Verfahren für den Umgang mit Vorfällen aufrechtzuerhalten. Es sollte ein Mechanismus zur regelmäßigen Berichterstattung geschaffen werden, damit Zahlungsdienstleister den zuständigen Behörden regelmäßig eine aktualisierte Bewertung ihrer Sicherheitsrisiken und die als Reaktion darauf ergriffenen Maßnahmen übermitteln. Damit sichergestellt ist, dass Schäden für Nutzer, für andere Zahlungsdienstleister oder für Zahlungssysteme, zum Beispiel eine wesentliche Störung eines Zahlungssystems, auf ein Minimum begrenzt werden, ist es des Weiteren von entscheidender Bedeutung, dass Zahlungsdienstleister verpflichtet werden, schwere Sicherheitsvorfälle unverzüglich den zuständigen Behörden zu melden. Die EBA sollte dabei als Koordinatorin tätig werden.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Zahlungsdienstleister der zuständigen Behörde jährlich oder in den von den zuständigen Behörde festgelegten kürzeren…
Im Falle eines schwerwiegenden Betriebs- oder eines Sicherheitsvorfalls unterrichten die Zahlungsdienstleister unverzüglich die zuständige Behörde in dem…
Ein Zahlungsdienstleister hat angemessene Risikominderungsmaßnahmen und Kontrollmechanismen zur Beherrschung der operationellen und der sicherheitsrelevanten…
Der Zahlungsauslösedienstleister hat mit dem kontoführenden Zahlungsdienstleister, dem Zahler und dem Zahlungsempfänger auf sichere Weise zu kommunizieren.…
Um die Risiken oder Folgen nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge gering zu halten, sollte der Zahlungsdienstnutzer den…
Ein reibungslos und effizient funktionierendes Zahlungssystem setzt voraus, dass der Nutzer sich auf die ordnungsgemäße und fristgerechte Ausführung seines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.