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Der verpflichtende automatische Austausch über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung sollte in jedem Fall die Übermittlung bestimmter Basisinformationen umfassen, die für alle Mitgliedstaaten zugänglich wären. Der Kommission sollte die Befugnis erteilt werden, die praktischen Regelungen festzulegen, die erforderlich sind, um die Übermittlung entsprechender Informationen nach dem in der Richtlinie 2011/16/EU festgelegten Verfahren (unter Beteiligung des Ausschusses für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Steuerbereich) zur Erstellung eines Standardformblatts für den Informationsaustausch zu vereinheitlichen. Dieses Verfahren sollte auch bei der Festlegung weiterer praktischer Regelungen für die Durchführung des Informationsaustauschs angewandt werden, wie etwa die Angabe der sprachlichen Anforderungen, die für den Informationsaustausch unter Verwendung des Standardformblatts gelten.
Zur Erleichterung des Austauschs der in Absatz 6 dieses Artikels genannten Informationen nimmt die Kommission die zur Umsetzung dieses Artikels erforderlichen…
Zur Erleichterung des in Absatz 13 genannten Informationsaustauschs nimmt die Kommission die zur Umsetzung dieses Artikels erforderlichen praktischen Regelungen…
Die Mitgliedstaaten sollten Basisinformationen austauschen, und eine begrenzte Zahl von Basisinformationen sollte auch der Kommission übermittelt werden. Dies…
Falls erforderlich sollte sich ein Mitgliedstaat im Anschluss an den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch nach der vorliegenden Richtlinie auf…
Damit der verpflichtende automatische Informationsaustausch über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung…
Die folgenden Artikel werden eingefügt: Umfang und Voraussetzungen des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs über grenzüberschreitende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.