§ 106 Abs. 1 MarkenGGesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
Die Eintragung einer Kollektivmarke wird außer aus den in § 50 genannten Nichtigkeitsgründen auf Antrag für nichtig erklärt und gelöscht, wenn sie entgegen §…
Art. 82 32017R1001VERORDNUNG (EU) 2017/1001 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (Kodifizierter Text) (Text von Bedeutung für den EWR)
Außer aus den in den Artikeln 59 und 60 genannten Nichtigkeitsgründen wird die Unionskollektivmarke auf Antrag beim Amt oder auf Widerklage im…
§ 105 Abs. 1 Nr. 4 MarkenGGesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
wenn eine Änderung der Kollektivmarkensatzung entgegen § 104 Abs. 2 in das Register eingetragen worden ist, es sei denn, daß der Inhaber der Kollektivmarke die…
§ 103 Abs. 3 MarkenGGesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
Die Anmeldung einer Kollektivmarke wird nicht zurückgewiesen, wenn der Anmelder die Kollektivmarkensatzung so ändert, dass die Zurückweisungsgründe der Absätze…
Art. 92 32017R1001VERORDNUNG (EU) 2017/1001 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (Kodifizierter Text) (Text von Bedeutung für den EWR)
Über die in den Artikeln 59 und 60 genannten Nichtigkeitsgründe hinaus wird eine Unionsgewährleistungsmarke auf Antrag beim Amt oder auf Widerklage im…