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Mit der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden die Aufgaben des in der Richtlinie 93/5/EWG genannten wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übertragen; derzeit werden diese Aufgaben durch die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 geregelt.
Die für die Überwachung von Lebensmitteln, Futtermitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne von § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 zuständigen Behörden arbeiten nach…
Bei der Festlegung des EU-Ziels sind nach der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 die Erfahrungen mit den bestehenden nationalen Maßnahmen und die Informationen zu…
In der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 werden die Grundsätze der Risikoanalyse im Zusammenhang mit Lebensmitteln festgelegt sowie die Strukturen und Verfahren für…
Bei der Festlegung des EU-Ziels sind nach der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 die Erfahrungen mit den bestehenden nationalen Maßnahmen und die Informationen zu…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 unterstützt die EFSA die Vernetzung der Organisationen, die in dem Bereich tätig sind, auf den sich der Auftrag der…
In Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 ist festgelegt, dass die Kommission nach Anhörung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.