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Wenn die notwendigen Infrastrukturen für die Datenerhebung nicht vorhanden sind, wären Handelsplätze und Wertpapierfirmen nicht in der Lage, den zuständigen Behörden die ausgeführten Geschäfte zu melden. Wenn die Positionen in Warenderivaten nicht gemeldet werden, wäre es sehr schwierig, Positionslimits für derartige Warenderivate durchzusetzen. Ohne die Meldung der Positionen wäre es nur begrenzt möglich, Verstöße gegen Positionslimits tatsächlich festzustellen. Auch zahlreiche Anforderungen an den algorithmischen Handel sind datenabhängig.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Wertpapierfirmen oder Marktbetreiber, die Handelsplätze betreiben, an denen Warenderivate oder Derivate von…
Positionen, für die die Bundesanstalt oder die zuständige Behörde eines anderen Mitgliedstaats auf Antrag festgestellt hat, dass sie von finanziellen und…
Bei Fehlen der notwendigen Infrastrukturen für die Datenerhebung wären Handelsplätze und Wertpapierfirmen nicht in der Lage, den zuständigen Behörden die…
Das Fehlen der notwendigen Infrastruktur für die Datenerhebung würde auch den Wertpapierfirmen die Einhaltung der Vorschriften zur bestmöglichen Ausführung…
Das Fehlen der notwendigen Infrastrukturen für die Datenerhebung würde auch den Wertpapierfirmen die Einhaltung der Vorschriften zur bestmöglichen Ausführung…
Alle Handelsplätze, die Handel mit Warenderivaten anbieten, sollten über angemessene Positionsmanagementkontrollen verfügen, die die notwendigen Befugnisse…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.