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Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates regelt Zeitpunkt und Ort der Lieferung von Gegenständen und der Erbringung von Dienstleistungen, die Steuerbemessungsgrundlage, den Steueranspruch und das Recht auf Vorsteuerabzug. Diese Vorschriften sind jedoch nicht hinreichend klar oder umfassend, um eine einheitliche steuerliche Behandlung von Gutscheine betreffenden Umsätzen zu gewährleisten, so dass das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts beeinträchtigt wird.
Jeder Steuerpflichtige, der im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 86/560/EWGDreizehnte Richtlinie 86/560/EWG des Rates vom 17. November 1986 zur Harmonisierung…
Das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erfordert eine Änderung der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame…
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem legt die Bedingungen und Vorschriften für die Ausstellung…
Die Richtlinie 2006/112/EG wird wie folgt geändert: 1. Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe f erhält folgende Fassung: „f) Erbringung einer Dienstleistung an den…
Angesichts der seit dem 1. Januar 2015 anwendbaren neuen Vorschriften über den Ort der Dienstleistung für Telekommunikations- und Rundfunkdienstleistungen sowie…
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem erlaubt es den Mitgliedstaaten, einen oder zwei ermäßigte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.