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Gehört der Steuerpflichtige einer Gruppe an, die konsolidierte Abschlüsse vorlegt, kann bei der Entscheidung darüber, ob die Steuerpflichtigen einen höheren Betrag an überschüssigen Fremdkapitalkosten abziehen dürfen, die weltweite Verschuldung der Gruppe insgesamt berücksichtigt werden. Es kann zudem zweckmäßig sein, Vorschriften über eine Eigenkapital-Escape-Klausel festzulegen, wonach die Zinsschranke nicht zur Anwendung kommt, wenn das Unternehmen nachweisen kann, dass das Verhältnis zwischen seinem Eigenkapital und seinen Gesamtvermögenswerten weitgehend gleich hoch oder höher ist als das entsprechende Verhältnis auf Ebene der Gruppe. Die Zinsschranke sollte für die überschüssigen Fremdkapitalkosten des Steuerpflichtigen gelten, ohne dass unterschieden wird, ob die Kosten durch Verschuldung im Inland, im EU-Ausland oder in einem Drittland oder durch Schulden bei Dritten, bei verbundenen Unternehmen oder bei Unternehmen der selben Gruppe entstanden sind. Umfasst eine Gruppe mehr als ein Unternehmen in einem Mitgliedstaat, so kann dieser Mitgliedstaat bei Anwendung der Zinsschranke die Gesamtposition aller in seinem Staatsgebiet belegenen Unternehmen der Gruppe berücksichtigen, auch über eine separate Unternehmensbesteuerungsregelung, die erlaubt, dass Gewinne oder Zinsabzugspotenzial zwischen den Unternehmen einer Gruppe übertragen werden.
1§ 4h Absatz 2 Satz 1 Buchstabe c des Einkommensteuergesetzes ist nur anzuwenden, wenn die Vergütungen für Fremdkapital der Körperschaft oder eines anderen…
soweit der seitens des Steuerpflichtigen zu entrichtende Zinssatz für eine grenzüberschreitende Finanzierungsbeziehung mit einer ihm nahestehenden Person den…
der Betrieb zu einem Konzern gehört und seine Eigenkapitalquote am Schluss des vorangegangenen Abschlussstichtages gleich hoch oder höher ist als die des…
Um ihre Steuerbelastung insgesamt zu verringern, betreiben Unternehmensgruppen zunehmend BEPS in Form überhöhter Zinszahlungen. Die Zinsschranke soll derartige…
Abzug eines höheren Betrags an überschüssigen Fremdkapitalkosten, als ihm nach Absatz 1 gewährt würde. Diese höhere Obergrenze der Abzugsfähigkeit…
Obwohl allgemein anerkannt ist, dass auch Finanzunternehmen, d. h. Finanzinstitute und Versicherungsunternehmen, einer Zinsschranke unterliegen sollten, ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.