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Angesichts des unterschiedlichen Rechts- und Zeitrahmens für die Entscheidungsverfahren ist es schwierig, die Gleichwertigkeit zwischen den gemäß der Richtlinie 2006/87/EG erteilten Unionszeugnissen für Binnenschiffe und den gemäß Artikel 22 der Revidierten Rheinschifffahrtsakte erteilten Schiffsattesten für die Rheinschifffahrt aufrechtzuerhalten. Das führt zu einem Mangel an Rechtssicherheit mit potenziell negativen Auswirkungen auf die Sicherheit der Schifffahrt.
auf anderen Wasserstraßen ein Unionszeugnis für Binnenschiffe oder ein gemäß Artikel 22 der Revidierten Rheinschifffahrtsakte erteiltes Schiffsattest,…
Fahrzeuge, die ein gültiges Unionszeugnis für Binnenschiffe oder ein gemäß Artikel 22 der Revidierten Rheinschifffahrtsakte erteiltes Schiffsattest mitführen,…
Um ein hohes Maß an Sicherheit in der Binnenschifffahrt aufrechtzuerhalten, ist es notwendig, detaillierte Vorschriften für Ersetzung, Erneuerung, Verlängerung…
Bezüglich der Gleichwertigkeit gilt, dass nach dieser Verordnung jeweils solche gleichwertig sind, die jeweils aufgrund der Anforderungen eines die Richtlinie…
Eine von der Kommission 2014 zu Bewertungszwecken durchgeführten Studie belegt, dass die Beschränkung des Geltungsbereichs der Richtlinien 91/672/EWG und…
Die technischen Vorschriften der Anhänge der Richtlinie 2006/87/EG übernehmen den Großteil der Bestimmungen der Rheinschiffsuntersuchungsordnung in der von der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.