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Nach dem Grundsatz der praktischen Wirksamkeit des Unionsrechts sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, für den Fall der Verletzung eines durch Unionsrecht garantierten individuellen Rechts angemessene und wirksame Rechtsbehelfe vorzusehen. Wird das Recht auf Prozesskostenhilfe untergraben oder die Gewährung von Prozesskostenhilfe verzögert oder ganz oder teilweise abgelehnt, sollten wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Verdächtige und beschuldigte Personen im Falle einer Verletzung ihrer in dieser Richtlinie festgelegten Rechte über…
Nach dem Grundsatz der praktischen Wirksamkeit des Unionsrechts sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, für den Fall der Verletzung eines durch Unionsrecht…
Im Einklang mit dem Grundsatz der praktischen Wirksamkeit des Unionsrechts sollten die Mitgliedstaaten angemessene und wirksame Rechtsbehelfe zum Schutz der…
Das nach Unionsrecht geltende Recht auf Ersatz von Schäden infolge von Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsrecht der Union oder nationales Wettbewerbsrecht…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Verdächtigen, beschuldigten Personen und gesuchten Personen bei Verletzung ihrer Rechte nach dieser Richtlinie ein…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die nationalen Bestimmungen über die Prozesskostenhilfe die wirksame Ausübung des Rechts auf Unterstützung durch einen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.