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Öffentliche Stellen sollten eine Erklärung zur Barrierefreiheit über die Vereinbarkeit ihrer Websites und mobilen Anwendungen mit den in dieser Richtlinie festgelegten Barrierefreiheitsanforderungen bereitstellen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit sollte gegebenenfalls die vorgesehenen barrierefrei zugänglichen Alternativen beinhalten.
Die öffentlichen Stellen des Bundes veröffentlichen eine Erklärung zur Barrierefreiheit ihrer Websites oder mobilen Anwendungen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass öffentliche Stellen eine detaillierte, umfassende und klare Erklärung zur Barrierefreiheit über die Vereinbarkeit ihrer…
Mit dieser Richtlinie sollen öffentliche Stellen zwar dazu ermutigt werden, alle Inhalte barrierefrei zugänglich zu machen, es wird damit aber nicht die Absicht…
Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss umfassende, detaillierte und klar verständliche Angaben zur Vereinbarkeit der Website oder der mobilen Anwendung mit den…
Mobile Anwendungen können aus verschiedenen Quellen bezogen werden, unter anderem von privaten Application Stores. Informationen über den barrierefreien Zugang…
Die Stellen im Sinne des § 7 veröffentlichen eine Erklärung zur Barrierefreiheit ihrer Websites oder mobilen Anwendungen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.