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Mit dieser Richtlinie sollte dafür gesorgt werden, dass die EbAV über ein angemessenes Maß an Investitionsfreiheit verfügen. Als sehr langfristige Investoren mit geringen Liquiditätsrisiken sind die EbAV in der Lage, innerhalb bestimmter durch den Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht gesetzter Grenzen in nicht liquide Vermögenswerte wie Aktien sowie in andere Instrumente mit langfristigem wirtschaftlichen Profil, die nicht an geregelten Märkten oder im Rahmen multilateraler (MTF) oder organisierter (OTF) Handelssysteme gehandelt werden, zu investieren. Sie können auch Vorteile aus der internationalen Diversifizierung ziehen. Anlagen in Aktien in anderen Währungen als denen ihrer Verbindlichkeiten und in andere Instrumente mit langfristigem wirtschaftlichen Profil, die nicht an geregelten Märkten oder im Rahmen von MTF oder OTF gehandelt werden, sollten deshalb — im Einklang mit dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht, damit die Interessen der Versorgungsanwärter und der Leistungsempfänger geschützt werden — nicht eingeschränkt werden, es sei denn aus aufsichtsrechtlichen Gründen.
Im Rahmen des Grundsatzes der unternehmerischen Vorsicht gestatten die Mitgliedstaaten es den EbAV, den möglichen langfristigen Auswirkungen der…
EbAV sind sehr langfristige Anleger. Die Rückzahlung der im Besitz der EbAV befindlichen Vermögenswerte kann grundsätzlich nicht zu einem anderen Zweck als der…
Die Aufsichtsmethoden und -praktiken unterscheiden sich von einem Mitgliedstaat zum anderen. Den Mitgliedstaaten sollte deshalb ein gewisser Ermessensspielraum…
Die Regelung der Richtlinie 2004/39/EG betreffend die Transparenzanforderungen bei Geschäften mit Aktien, die zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen…
Um sicherzustellen, dass ELTIF auf langfristige Anlagen abstellen und zur Finanzierung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums in der Union beitragen, sollten…
In Anbetracht der gängigen Geschäftspraxis sollte ein ELTIF bestehende Anteile an einem qualifizierten Portfoliounternehmen von bestehenden Anteilseignern…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.