Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um ein reibungsloses Funktionieren des auf Unionsebene organisierten Binnenmarktes für die betriebliche Altersversorgung zu gewährleisten, sollte die Kommission nach Konsultation der EIOPA die Anwendung dieser Richtlinie prüfen, darüber Bericht erstatten und den Bericht bis spätestens zum 13. Januar 2023 dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegen.
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 23. Februar 2021 einen Bericht über die Anwendung des Artikels 1 vor. Dieser Bericht enthält…
Die Kommission überprüft die Durchführung dieser Richtlinie und legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht darüber vor, und zwar erstmals bis zum…
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss bis zum 18. Januar 2022 einen Bericht über…
Die Kommission überwacht die mit dieser Richtlinie und ihrer Durchführung zusammenhängenden Marktentwicklungen in Bezug auf das reibungslose Funktionieren des…
Folgender Artikel wird eingefügt: Die Kommission überwacht die mit dieser Richtlinie und ihrer Durchführung zusammenhängenden Marktentwicklungen in Bezug auf…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat alle vier Jahre und erstmals bis zum 31. Dezember 2013 einen Bericht über die Anwendung dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.