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Bei der Würdigung von Aussagen von Verdächtigen oder beschuldigten Personen oder von Beweismitteln, die unter Verstoß gegen das Aussageverweigerungsrecht oder das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, erlangt wurden, sollten Gerichte und Richter die Verteidigungsrechte und den Grundsatz des fairen Verfahrens beachten. In diesem Zusammenhang sollte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Rechnung getragen werden, der zufolge die Zulassung von Aussagen, die unter Verstoß gegen Artikel 3 EMRK durch Folter oder sonstige Misshandlung erlangt wurden, als Beweismittel zur Feststellung des Sachverhalts in einem Strafprozess dazu führt, dass das Verfahren insgesamt als unfair zu betrachten ist. Gemäß dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe dürfen Aussagen, die nachweislich durch Folter herbeigeführt wurden, nicht als Beweis in einem Verfahren verwendet werden, es sei denn gegen eine der Folter angeklagte Person als Beweis dafür, dass die Aussage gemacht wurde.
Unbeschadet der nationalen Vorschriften und Regelungen über die Zulässigkeit von Beweismitteln sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass bei der Würdigung von…
Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass bei der Beurteilung von Aussagen von Verdächtigen oder beschuldigten Personen oder von Beweisen, die unter…
Das Aussageverweigerungsrecht und das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, umfassen auch, dass die zuständigen Behörden keinen Zwang auf Verdächtige…
Die Wahrnehmung des Aussageverweigerungsrechts oder des Rechts, sich nicht selbst belasten zu müssen, sollte weder gegen Verdächtige oder beschuldigte Personen…
Unbeschadet der nationalen Vorschriften und Regelungen über die Zulässigkeit von Beweismitteln sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass in Strafverfahren bei der…
Der Zugang zu den im Besitz der zuständigen Behörden befindlichen Beweismitteln zugunsten oder zulasten des Verdächtigen oder der beschuldigten Person kann nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.