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Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Grundrecht. Gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) sowie Artikel 16 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.
Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Grundrecht. Gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Charta und Artikel 16 Absatz 1…
Der Schutz personenbezogener Daten ist ein Grundrecht gemäß Artikel 16 Absatz 1 AEUV und Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Daher…
Die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union sowie der Mitgliedstaaten müssen bei der Anwendung des EU-Rechts die Grundrechte wahren…
Diese Verordnung wahrt die Grundrechte und beachtet die Grundsätze, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, insbesondere…
Diese Richtlinie wahrt die Grundrechte und beachtet die Grundsätze, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, insbesondere in…
Die Justizvollzugsbehörden wahren das Recht einer jeden Person, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.