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Die Mitgliedstaaten können einer bereits gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 errichteten Aufsichtsbehörde die Verantwortung für die Aufgaben übertragen, die von den nach dieser Richtlinie einzurichtenden nationalen Aufsichtsbehörden auszuführen sind.
Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass die gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 in den Mitgliedstaaten errichtete Aufsichtsbehörde die in dieser Richtlinie…
Jeder Mitgliedstaat sieht vor, dass jede Aufsichtsbehörde dafür zuständig ist, im Hoheitsgebiet ihres eigenen Mitgliedstaats die ihr gemäß dieser Richtlinie…
Jeder Mitgliedstaat sieht durch Rechtsvorschriften Folgendes vor
Jeder Mitgliedstaat sieht durch Rechtsvorschriften vor, dass jede Aufsichtsbehörde befugt ist, Verstöße gegen nach dieser Richtlinie erlassene Vorschriften den…
In jedem Mitgliedstaat sollte die gemäß der Richtlinie (EU) 2016/680 eingerichtete Aufsichtsbehörde die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten…
Jeder Mitgliedstaat sieht vor, dass jede Aufsichtsbehörde in seinem Hoheitsgebiet
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.