Gesetze
Gesetz wird geladen …
Einer der allgemeinen Grundsätze des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, dem die Union als Vertragspartei angehört, ist die Barrierefreiheit, und die Vertragsstaaten werden zur Ergreifung geeigneter Maßnahmen verpflichtet, um Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen, unter anderem durch die Entwicklung, Verbreitung und Überwachung der Einhaltung entsprechender Mindeststandards und Leitlinien für die Zugänglichkeit. Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung und Personen mit eingeschränkter Mobilität ist somit eine grundlegende Voraussetzung für die Interoperabilität des Eisenbahnsystems der Union.
Im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, dessen Vertragsparteien die Union und die meisten Mitgliedstaaten sind,…
Kein Mensch darf aufgrund einer Behinderung unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden. Um zu gewährleisten, dass allen Unionsbürgern die Vorteile der…
Um behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität Busreisemöglichkeiten zu eröffnen, die denen anderer Bürger vergleichbar sind, sollten vor…
Gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Websites ihrer öffentlichen…
Für die gesamte Union sind daher grundlegende Interoperabilitätsanforderungen für ihr Eisenbahnsystem festzulegen.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (im Folgenden „UNCRPD“), dessen Vertragspartei die Union ist,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.