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Ist eine audiovisuelle Aufzeichnung gemäß dieser Richtlinie vorzunehmen und ist diese aufgrund eines unüberwindbaren technischen Problems nicht möglich, so sollte es der Polizei oder anderen Strafverfolgungsbehörden möglich sein, das Kind ohne audiovisuelle Aufzeichnung zu befragen, wenn angemessene Anstrengungen unternommen wurden, um das technische Problem zu überwinden, es nicht angemessen ist, die Befragung zu verschieben, und es mit dem Kindeswohl vereinbar ist.
Die Polizei kann ohne Wissen der betroffenen Person deren Telekommunikation überwachen und aufzeichnen, wenn Die Maßnahme ist nur zulässig, wenn die Abwehr der…
Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, können den Inhalt von Befragungen, denen sie unterzogen werden, nicht immer…
Dieser Artikel lässt die Möglichkeit, Fragen ausschließlich zum Zwecke der Identifizierung des Kindes zu stellen, ohne dass eine audiovisuelle Aufzeichnung…
Unabhängig davon, ob die Befragungen der Kinder audiovisuell aufgezeichnet werden, sollten Kinder in jedem Fall in einer Weise befragt werden, die ihrem Alter…
Das Potenzial moderner Kommunikationstechnologien, beispielsweise Videokonferenzen, die ein wichtiges Mittel zur Vereinfachung und Beschleunigung der…
Hat das Kind gemäß diesem Artikel Unterstützung durch einen Rechtsbeistand zu erhalten, ist aber kein Rechtsbeistand anwesend, müssen die zuständigen Behörden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.