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Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zu erlassen zur Änderung der gleichwertigen Emissionswerte bei emissionsmindernden Verfahren und der Kriterien für den Einsatz dieser Verfahren, die in den Anhängen I und II dieser Richtlinie festgelegt sind, um diese Anhänge an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt, in genauer Übereinstimmung mit den einschlägigen Instrumenten der IMO anzupassen, sowie zur Änderung von Artikel 2 Buchstaben a bis e und p, Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer i und Artikel 13 Absatz 3 dieser Richtlinie, um diese Vorschriften an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt anzupassen. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission gewährleisten, dass die einschlägigen Dokumente dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig, rechtzeitig und auf angemessene Weise übermittelt werden.
Zur Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur…
Um rechtzeitig auf einschlägige technische und wissenschaftliche Fortschritte in dem von der vorliegenden Richtlinie erfassten Bereich reagieren zu können,…
Um diese Verordnung durch bestimmte nicht wesentliche Elemente zu ergänzen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV…
Um diese Verordnung im Hinblick auf bestimmte, nicht wesentliche Vorschriften zu ändern, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290…
Um den technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte hinsichtlich der Einführung zusätzlicher Überwachungsmaßnahmen und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.