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Daher erscheint es zweckmäßig, den Mindestnormalsatz von derzeit 15 % während eines Zeitraums beizubehalten, der Rechtssicherheit gewährleistet und eine weitere Prüfung ermöglicht.
Der Normalsatz muss mindestens 15 % betragen.
Daher erscheint es zweckmäßig, den Mindestnormalsatz von derzeit 15 % während eines Zeitraums beizubehalten, der Rechtssicherheit gewährleistet und eine weitere…
Es ist angebracht, den derzeitigen Mindeststandardsatz von 15 % beizubehalten und ihn dauerhaft zu machen.
Der in den Mitgliedstaaten derzeit geltende Normalsatz der Mehrwertsteuer gewährleistet in Verbindung mit den Mechanismen der Übergangsregelung, dass diese…
Die Anwendung eines Mehrwertsteuer-Normalsatzes gewährleistet das reibungslose Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und sollte daher beibehalten…
Nach den bisherigen Erfahrungen ist ein Mindestsatz von 10 % für Verschlusskontrollen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.