Gesetze
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Erfolgt vor dem Vertrieb eines Versicherungsprodukts eine Beratung, sollte zusätzlich zu der Pflicht, die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden zu klären, eine persönliche Empfehlung an den Kunden gerichtet werden, in der erläutert wird, warum ein bestimmtes Produkt den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden am besten entspricht.
Vor Abschluss eines Versicherungsvertrags ermittelt der Versicherungsvertreiber anhand der vom Kunden stammenden Angaben dessen Wünsche und Bedürfnisse und…
erfolgt eine Beratung, ob der Versicherungsvermittler bzw. das Versicherungsunternehmen dem Kunden eine regelmäßige Beurteilung der Eignung des…
Um zu vermeiden, dass der Kunde ein für ihn nicht geeignetes Produkt erwirbt, sollte der Vertrieb von Versicherungsprodukten stets mit einem Wunsch- und…
Beratungsdienstleistungen sollten auf einem ordnungsgemäßen Verständnis der finanziellen Situation, Präferenzen und Ziele des Verbrauchers beruhen und sich auf…
Kunden sollten vorab genaue Informationen über den Status der Personen, die Versicherungsprodukte vertreiben, und über die Art der Vergütung, die sie dafür…
Für den Verbraucher kommt es entscheidend darauf an, zu wissen, ob er es mit einem Vermittler zu tun hat, der seinen Rat auf eine ausgewogene und persönliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.