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Für den Verbraucher kommt es entscheidend darauf an, zu wissen, ob er es mit einem Vermittler zu tun hat, der seinen Rat auf eine ausgewogene und persönliche Untersuchung stützt. Um zu bewerten, ob die Zahl von Verträgen und Anbietern, die vom Vermittler in Betracht gezogen werden, ausreichend groß ist, um für eine ausgewogene und persönliche Untersuchung zu taugen, sollte unter anderem den Bedürfnissen des Kunden, der Anzahl von Anbietern im Markt, dem Marktanteil dieser Anbieter, der Anzahl einschlägiger Versicherungsprodukte, die von jedem Anbieter verfügbar sind, und den Merkmalen dieser Produkte gebührend Rechnung getragen werden. Diese Richtlinie sollte die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, vorzuschreiben, dass ein Versicherungsvermittler, der auf der Grundlage einer ausgewogenen und persönlichen Untersuchung hinsichtlich eines Versicherungsvertrags beraten möchte, verpflichtet ist, eine solche Beratung hinsichtlich aller von ihm vertriebenen Versicherungsverträge anzubieten.
Teilt ein Versicherungsvermittler dem Kunden mit, dass er auf der Grundlage einer ausgewogenen und persönlichen Untersuchung berät, so stützt er seinen Rat auf…
Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, seinem Rat eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zu Grunde…
Vor Abschluss des Versicherungsvertrages hat der Versicherer den Versicherungsnehmer, soweit nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen,…
Der Versicherungsvermittler hat den Versicherungsnehmer, soweit nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen, oder der Person des…
Um sicherzustellen, dass Versicherungsprodukte dem Bedarf des Zielmarkts entsprechen, sollten Versicherungsunternehmen — und in den Mitgliedstaaten, in denen…
Um den Rechtsrahmen für die Leistung von Anlageberatung weiter auszugestalten und dabei gleichzeitig Wertpapierfirmen und Kunden Wahlmöglichkeiten zu lassen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.