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Im Falle einer Gruppenversicherung sollte der Begriff „Kunde“ den Vertreter einer Gruppe von Mitgliedern bezeichnen, der einen Versicherungsvertrag im Namen der Gruppe von Mitgliedern abschließt, bei der das einzelne Mitglied keine individuelle Entscheidung über den Beitritt treffen kann, wie etwa ein Pflichtsystem der betrieblichen Altersversorgung. Der Vertreter der Gruppe sollte unverzüglich nach der Aufnahme des Mitglieds in die Gruppenversicherung gegebenenfalls das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten und die Wohlverhaltensinformationen des Vertreibers vorlegen.
„Kunde“ ein Unternehmen, das eine Vertragsbeziehung mit einem Clearingmitglied einer CCP unterhält, die es diesem Unternehmen ermöglicht, seine Transaktionen…
Vor Abschluss des Versicherungsvertrages hat der Versicherer den Versicherungsnehmer, soweit nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen,…
„Kunde“ jede natürliche oder juristische Person, für die eine Wertpapierfirma Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen erbringt;
Der Ausdruck Gruppenrentenversicherungsvertrag bezeichnet einen Rentenversicherungsvertrag, bei dem die Anspruchsberechtigten natürliche Personen sind, die über…
Vor Abschluss eines Vertrags — dies gilt auch für Verkäufe ohne Beratung — sollte der Kunde die relevanten Informationen über das Versicherungsprodukt erhalten,…
„Kunde“: jede natürliche oder juristische Person oder jedes andere Unternehmen einschließlich eines OGAW, für die/das eine Verwaltungsgesellschaft eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.