Art. 4 32017L1132Erforderliche Angaben, die in der Satzung, im Errichtungsakt oder in gesonderten Schriftstücken enthalten sein müssen
Die Satzung, der Errichtungsakt oder ein gesondertes Schriftstück, das nach den in den Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten gemäß Artikel 16…
Art. 14 Buchst. i 32017L1132Pflicht zur Offenlegung von Urkunden und Angaben
die gerichtliche Entscheidung, in der die Nichtigkeit der Gesellschaft ausgesprochen wird;
Art. 30 Abs. 2 Buchst. b 32017L1132Offenzulegende Urkunden und Angaben
der Errichtungsakt und, sofern diese Gegenstand eines gesonderten Aktes gemäß Artikel 14 Buchstaben a, b und c ist, die Satzung sowie Änderungen dieser…
Art. 37 Buchst. e 32017L1132Pflicht zur Offenlegung von Urkunden und Angaben
den Errichtungsakt und, falls sie Gegenstand eines gesonderten Aktes ist, die Satzung sowie jede Änderung dieser Unterlagen;
Art. 13g Abs. 4 Buchst. a 32017L1132Online-Gründung von Gesellschaften
die Verfahren zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit des Errichtungsakts der Gesellschaft, einschließlich der Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung von…