Art. 105 Abs. 1 Buchst. c 32017L1132Folgen einer Verschmelzung
die übertragende Gesellschaft erlischt.
Art. 131 Abs. 1 Buchst. c 32017L1132Wirkungen der grenzüberschreitenden Verschmelzung
Die übertragende Gesellschaft erlischt.
Art. 109 Abs. 1 32017L1132Verschmelzung durch Gründung einer neuen Gesellschaft
Die Artikel 91, 92, 93 sowie 95 bis 108 sind unbeschadet der Artikel 11 und 12 auf die Verschmelzung durch Gründung einer neuen Gesellschaft anwendbar. Hierbei…
Art. 110 32017L1132Übertragung des gesamten Aktiv- und Passivvermögens einer oder mehrerer Gesellschaften auf eine andere Gesellschaft, der alle Aktien und alle sonstigen Anteile der übertragenden Gesellschaft oder Gesellschaften gehören
Die Mitgliedstaaten regeln für die Gesellschaften, die ihrem Recht unterliegen, den Vorgang, durch den eine oder mehrere Gesellschaften ihr gesamtes Aktiv- und…
Art. 88 32017L1132Regelungen über die Verschmelzung durch Aufnahme und die Verschmelzung durch Gründung einer neunen Gesellschaft
Die Mitgliedstaaten regeln für die Gesellschaften, die ihrem Recht unterliegen, die Verschmelzung durch Aufnahme einer oder mehrerer Gesellschaften durch eine…