Art. 98 32017L1132Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer
Die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer der sich verschmelzenden Gesellschaften wird gemäß der Richtlinie 2001/23/EG geregelt.
Art. 160r Abs. 1 Buchst. c 32017L1132Wirkungen einer grenzüberschreitenden Spaltung
Die am Tag des Wirksamwerdens der grenzüberschreitenden Spaltung bestehenden Rechte und Pflichten der Gesellschaft, die die Spaltung vornimmt, aus…
Art. 160l Abs. 4 Buchst. c 32017L1132Mitbestimmung der Arbeitnehmer
Sie stellen sicher, dass die Regelung für die Arbeitnehmermitbestimmung, die vor der grenzüberschreitenden Spaltung galt, bis zum Geltungsbeginn einer danach…
Art. 160e Abs. 5 Buchst. a 32017L1132Bericht des Verwaltungs- oder Leitungsorgans für Gesellschafter und Arbeitnehmer
die Auswirkungen der grenzüberschreitenden Spaltung auf die Arbeitsverhältnisse sowie gegebenenfalls Maßnahmen, um diese Arbeitsverhältnisse zu sichern;
Art. 160k Abs. 1 32017L1132Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Rechte der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung in Bezug auf die grenzüberschreitende Spaltung geachtet und…