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Der gemeinsame Plan für eine grenzüberschreitende Verschmelzung sollte für alle an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, die verschiedenen Mitgliedstaaten angehören, gleich lauten. Es sollte daher festgelegt werden, welche Angaben der gemeinsame Verschmelzungsplan mindestens enthalten muss, wobei den Gesellschaften gleichzeitig die Möglichkeit gegeben werden sollte, weitere Angaben zu vereinbaren.
Die Leitungs- oder Verwaltungsorgane der sich verschmelzenden Gesellschaften stellen einen gemeinsamen Plan für eine grenzüberschreitende Verschmelzung…
Für die Zwecke des Absatzes 1 dieses Artikels legt jede der sich verschmelzenden Gesellschaften der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Behörde den…
Der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Der Verschmelzungsplan enthält mindestens folgende Angaben:
Die Rechtsvorschriften aller Mitgliedstaaten sollten vorsehen, dass auf nationaler Ebene für jede der sich verschmelzenden Gesellschaften von einem oder…
Zum Schutz der Interessen der Gesellschafter und Dritter sollte für jede der sich verschmelzenden Gesellschaften sowohl der gemeinsame Plan für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.