Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Beilegung der Streitigkeiten sollte für die unterschiedliche Auslegung und Anwendung der bilateralen Steuerabkommen und des Übereinkommens der Union über die Beseitigung der Doppelbesteuerung gelten, und zwar insbesondere für die unterschiedliche Auslegung und Anwendung, die zur Doppelbesteuerung führt. Dies sollte mittels eines Verfahrens erreicht werden, in dem in einem ersten Schritt die Steuerbehörden der betroffenen Mitgliedstaaten mit dem Fall befasst werden, damit sie die Streitigkeit in einem Verständigungsverfahren beilegen können. Die Mitgliedstaaten sollten dazu ermutigt werden, während der Schlussphasen des Zeitraums des Verständigungsverfahrens nicht verbindliche alternative Streitbeilegungsverfahren wie Mediations- oder Schlichtungsverfahren zu nutzen. Kommt es innerhalb einer bestimmten Frist zu keiner Einigung, so sollte ein Streitbeilegungsverfahren eingeleitet werden. Bei der Wahl der Methode für die Streitbeilegung sollte Flexibilität herrschen, wobei entweder auf Ad-hoc-Strukturen oder auf dauerhaftere Strukturen zurückgegriffen werden könnte. Bei Streitbeilegungsverfahren könnte auf die Form eines Beratenden Ausschusses, dem sowohl Vertreter der betroffenen Steuerbehörden als auch unabhängige Personen angehören, oder die eines Ausschusses für alternative Streitbeilegung (letzterer könnte für die Flexibilität in der Auswahl der Methode für die Streitbeilegung sorgen) zurückgegriffen werden. Gegebenenfalls könnten die Mitgliedstaaten mittels eines bilateralen Abkommens auch jede andere Art von Streitbeilegungsverfahren wie zum Beispiel das Schiedsverfahren des „endgültigen Angebots“ (auch bekannt als Schiedsverfahren des „letzten besten Angebots“) wählen, um die Streitigkeit verbindlich beizulegen. Die Steuerbehörden sollten unter Bezugnahme auf die Stellungnahme eines Beratenden Ausschusses oder eines Ausschusses für die alternative Streitbeilegung eine abschließende und verbindliche Entscheidung treffen.
Das verbesserte Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten sollte auf Systemen basieren, die bereits in der Union existieren, einschließlich des Übereinkommens…
Deshalb ist es notwendig, dass es in der Union Verfahren gibt, die für eine wirksame Beilegung von Streitigkeiten bezüglich der Auslegung und Anwendung solcher…
Es ist möglich, dass mit den derzeit in bilateralen Steuerabkommen und im Übereinkommen der Union über die Beseitigung der Doppelbesteuerung vorgesehenen…
In dieser Richtlinie wird ein Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten festgelegt, wenn diese Streitigkeiten durch die Auslegung und…
Mit Ausnahme der Bestimmungen in Bezug auf die Unabhängigkeit seiner Mitglieder gemäß Artikel 8 Absätze 4 und 5 kann sich der Ausschuss für alternative…
Um ein faireres steuerliches Umfeld zu schaffen, müssen die Transparenzvorschriften verbessert und die Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung verstärkt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.