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Der Rahmenbeschluss 2004/757/JI des Rates sieht ein gemeinsames Vorgehen im Kampf gegen den illegalen Drogenhandel vor, der eine Bedrohung der Gesundheit, Sicherheit und Lebensqualität der Bürger der Union, der legalen Wirtschaftstätigkeit und der Stabilität und Sicherheit der Mitgliedstaaten darstellt. Der Rahmenbeschluss 2004/757/JI enthält gemeinsame Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des Drogenhandels, um zu vermeiden, dass es zu Problemen bei der Zusammenarbeit zwischen den Justiz- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten kommt, weil die betreffende Handlung oder die betreffenden Handlungen nicht zugleich nach dem Recht des ersuchenden und nach dem des ersuchten Mitgliedstaats strafbar sind.
Artikel 2 oder Artikel 3 des Rahmenbeschlusses 2004/757/JI des Rates vom 25. Oktober 2004 zur Festlegung von Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale…
Der Rahmenbeschluss 2004/757/JI sollte auch für die Substanzen gelten, die Kontrollmaßnahmen und strafrechtlichen Sanktionen nach Maßgabe des Beschlusses…
Der Rahmenbeschluss 2002/475/JI des Rates ist der Eckpfeiler des strafrechtlichen Vorgehens der Mitgliedstaaten gegen den Terrorismus. Ein allen Mitgliedstaaten…
Der Rahmenbeschluss 2002/475/JI des Rates hat gemeinsame Regeln der Union zur Terrorismusbekämpfung festgelegt. Das Zusatzprotokoll könnte diese gemeinsamen…
Der Rahmenbeschluss 2002/475/JI des Rates hat die gemeinsamen Regeln der Union zur Terrorismusbekämpfung festgelegt. Das Übereinkommen könnte diese gemeinsamen…
Der Rahmenbeschluss 2004/757/JI gilt für Substanzen, die im Einheits-Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.