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In seiner Stellungnahme zu feuerfesten Keramikfasern ist der Beratende Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zwar zu dem Schluss gelangt, dass ein verbindlicher Arbeitsplatzgrenzwert festgelegt werden muss, hat sich jedoch nicht auf einen entsprechenden Wert einigen können. Die Kommission sollte den Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz deshalb unbeschadet seiner Arbeitsmethoden und der Autonomie der Sozialpartner ermutigen, eine aktualisierte Stellungnahme zu feuerfesten Keramikfasern vorzulegen, damit eine Einigung über den Grenzwert für diesen Stoff erzielt werden kann.
Bestimmte feuerfeste Keramikfasern erfüllen die Kriterien für eine Einstufung als karzinogener Stoff (Kategorie 1B) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und…
Der Beratende Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz hat in seinen Stellungnahmen für mehrere Stoffe, wie Quarzfeinstaub, Acrylamid und…
Der Beratende Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz wurde gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 98/24/EG gehört und gab am 6. Dezember 2017…
Der Beratende Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz wurde zu den Maßnahmen konsultiert, die sich aus der Annahme der Mitteilung der Kommission…
Der Beratende Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz wurde zu den Maßnahmen konsultiert, die sich aus der Annahme der Mitteilung der Kommission…
Der Beratende Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz wurde zu den Maßnahmen konsultiert, die sich aus der Annahme der Mitteilung der Kommission…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.