Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Rat für Finanzstabilität (FSB) hat am 9. November 2015 ein Term Sheet über die Gesamtverlustabsorptionsfähigkeit (den „Total Loss-Absorbing Capacity (TLAC)-Standard“) veröffentlicht, das von der G20 im November 2015 gebilligt wurde. Das Ziel des TLAC-Standards ist, sicherzustellen, dass global systemrelevante Banken („global systemically important banks“, G-SIBs) — im Unionsrecht als global systemrelevante Institute (G-SRIs) bezeichnet — über die erforderliche Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungsfähigkeit verfügen, damit sichergestellt werden kann, dass — während und unmittelbar nach einer Abwicklung — kritische Funktionen fortgeführt werden können, ohne dass das Geld der Steuerzahler (öffentliche Mittel) oder die Finanzstabilität aufs Spiel gesetzt werden. In ihrer Mitteilung vom 24. November 2015 mit dem Titel „Auf dem Weg zur Vollendung der Bankenunion“ hat sich die Kommission dazu verpflichtet, bis Ende 2016 einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen, der es ermöglicht, den TLAC-Standard wie international vereinbart bis 2019 in Unionsrecht umzusetzen.
Am 9. November 2015 hat der Rat für Finanzstabilität ein Term Sheet über die Gesamtverlustabsorptionsfähigkeit („Total Loss-Absorbing Capacity Standard“, im…
Am 9. November 2015 hat her Rat für Finanzstabilität ein Term Sheet über die Gesamtverlustabsorptionsfähigkeit („Total Loss-Absorbing Capacity Standard“, im…
Am 9. November 2015 veröffentlichte der FSB das Term Sheet über die Gesamtverlustabsorptionsfähigkeit („Total Loss-Absorbing Capacity (TLAC) Standard“)…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Institute über eine ausreichende Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungsfähigkeit verfügen, damit eine…
Im Einklang mit dem TLAC-Standard, der nur G-SIB abdeckt, sollte die mit dieser Verordnung eingeführte Mindestanforderung im Hinblick auf einen ausreichenden…
Bei der Umsetzung des TLAC-Standards in Unionsrecht muss den bestehenden institutsspezifischen Mindestanforderungen für Eigenmittel und berücksichtigungsfähige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.