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Der Rahmenbeschluss 2002/475/JI des Rates ist der Eckpfeiler des strafrechtlichen Vorgehens der Mitgliedstaaten gegen den Terrorismus. Ein allen Mitgliedstaaten gemeinsamer Rechtsrahmen, und insbesondere eine einheitliche Definition terroristischer Straftatbestände, dient als Bezugsrahmen für den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Behörden nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates , der Beschlüsse 2008/615/JI und 2005/671/JI des Rates, der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Rahmenbeschlüsse 2002/584/JI und 2002/465/JI des Rates.
„Terrorismus“ alle vorsätzlichen Handlungen und Straftaten gemäß dem Rahmenbeschluss 2002/475/JI des Rates ;
Der Rahmenbeschluss 2002/475/JI des Rates hat die gemeinsamen Regeln der Union zur Terrorismusbekämpfung festgelegt. Das Übereinkommen könnte diese gemeinsamen…
Der Rahmenbeschluss 2002/475/JI des Rates hat gemeinsame Regeln der Union zur Terrorismusbekämpfung festgelegt. Das Zusatzprotokoll könnte diese gemeinsamen…
Zum Ausbau des bestehenden Rahmens für den Informationsaustausch bei der Terrorismusbekämpfung nach Maßgabe des Beschlusses 2005/671/JI sollten die…
Der Rahmenbeschluss 2004/757/JI des Rates sieht ein gemeinsames Vorgehen im Kampf gegen den illegalen Drogenhandel vor, der eine Bedrohung der Gesundheit,…
Der Beschluss 2003/48/JI des Rates vom 19. Dezember 2002 über die Anwendung besonderer Maßnahmen im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.