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Der Vermögensverwalter sollte den institutionellen Anleger auch darüber informieren, ob und gegebenenfalls wie er Anlageentscheidungen auf der Grundlage einer Beurteilung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Leistung, einschließlich der nicht-finanziellen Leistung, der Gesellschaft trifft, in die investiert wurde. Diese Informationen eignen sich besonders als Hinweis darauf, ob der Vermögensverwalter einen langfristig ausgerichteten und aktiven Ansatz in Bezug auf die Vermögensverwaltung verfolgt und ökologische, soziale und Governance-Faktoren berücksichtigt.
wie durch die Vereinbarung Anreize dafür geschaffen werden, dass der Vermögensverwalter Anlageentscheidungen auf der Grundlage einer Bewertung der mittel- bis…
Vermögensverwalter, die eine Vereinbarung nach Absatz 2 geschlossen haben, haben den institutionellen Anlegern jährlich zu berichten, wie ihre Anlagestrategie…
Vermögensverwalter sollten den institutionellen Anleger ausreichend informieren, damit dieser beurteilen kann, ob und wie der Verwalter im besten langfristigen…
Ein mittel- bis langfristiger Ansatz ist eine wichtige Voraussetzung für eine verantwortungsbewusste Vermögensverwaltung. Deshalb sollten die institutionellen…
Der Vermögensverwalter sollte dem institutionellen Anleger ordnungsgemäße Informationen darüber erteilen, ob und gegebenenfalls welche Interessenkonflikte es im…
Institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern mangelt es oft an Transparenz bezüglich ihrer Anlagestrategien, ihrer Mitwirkungspolitik und deren Umsetzung.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.