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Um den Eingriff in die Rechte auf Privatsphäre von Mitgliedern der Unternehmensleitung zu beschränken und ihre personenbezogenen Daten zu schützen, sollte die Veröffentlichung der im Vergütungsbericht enthaltenen personenbezogenen Daten von Mitgliedern der Unternehmensleitung durch die Gesellschaften auf zehn Jahre begrenzt sein. Dieser Zeitraum steht im Einklang mit anderen Zeiträumen, die durch das Unionsrecht im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Dokumenten zur Corporate Governance festgelegt sind. Beispielsweise bleiben nach Artikel 4 der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Lagebericht und die Erklärungen zur Unternehmensführung als Teil des Jahresfinanzberichts mindestens zehn Jahre lang öffentlich zugänglich. Es besteht ein eindeutiges Interesse daran, dass diese verschiedenen Arten von Berichten zur Corporate Governance, einschließlich des Vergütungsberichts, zehn Jahre lang zur Verfügung stehen, damit die Aktionäre und Interessenträger über den allgemeinen Zustand der Gesellschaft im Bilde sind.
Unbeschadet des Artikels 5 Absatz 4 machen die Gesellschaften den Vergütungsbericht nach der Hauptversammlung auf ihrer Website kostenfrei zehn Jahre lang…
Der Vergütungsbericht darf keine Daten enthalten, die sich auf die Familiensituation einzelner Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats beziehen.…
Die Informationen nach § 114 Absatz 2 und § 115 Absatz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes sowie die Zahlungs- oder Konzernzahlungsberichte gemäß § 116 des…
Nach Ablauf des Zehnjahreszeitraums sollte die Gesellschaft alle personenbezogenen Daten aus dem Vergütungsbericht streichen oder den gesamten Vergütungsbericht…
Gemäß dieser Richtlinie sollten personenbezogene Daten, die in den Vergütungsbericht aufgenommen wurden, zu dem Zweck verarbeitet werden, die Transparenz der…
Insbesondere ist es zur Vermeidung einer Umgehung der Anforderungen nach dieser Richtlinie durch die Gesellschaft und zur Verhinderung von Interessenkonflikten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.