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Die Definition des Begriffs „hybride Gestaltung“ sollte auch Abzüge bei gleichzeitiger steuerlicher Nichtberücksichtigung erfassen, die sich aus Zahlungen an eine unberücksichtigte Betriebstätte ergeben. Als unberücksichtigte Betriebstätte gilt jede Gestaltung, die so behandelt wird, als würde eine Betriebstätte nach den Rechtsvorschriften des Steuergebiets des Hauptsitzes entstehen, die jedoch nicht als Betriebstätte nach dem Recht des anderen Steuergebiets behandelt wird. Die Vorschrift zu hybriden Gestaltungen sollte jedoch nicht gelten, wenn sich die Inkongruenz aufgrund des Status der Steuerbefreiung des Zahlungsempfängers nach den Rechtsvorschriften des Steuergebiets des Zahlungsempfängers ohnehin ergeben hätte.
Bei Zahlungen an ein hybrides Unternehmen oder an eine Betriebsstätte könnte sich eine hybride Gestaltung dann ergeben, wenn der Abzug bei gleichzeitiger…
Die Definition des Begriffs „hybride Gestaltung“ sollte auch doppelte Abzüge erfassen, ungeachtet dessen, ob sie sich infolge von Zahlungen, von Aufwendungen,…
Hybride Gestaltungen bei Betriebsstätten liegen vor, wenn unterschiedliche Vorschriften im Steuergebiet der Betriebsstätte und der steuerlichen Ansässigkeit für…
Bei Zahlungen eines hybriden Unternehmens an seinen Gesellschafter oder fiktive Zahlungen zwischen dem Hauptsitz und einer Betriebsstätte oder zwischen zwei…
Soweit eine hybride Gestaltung zu Einkünften einer unberücksichtigten Betriebsstätte führt, die in dem Mitgliedstaat, in dem der Steuerpflichtige steuerlich…
„unberücksichtigte Betriebsstätte“ jede Gestaltung, die so behandelt wird, als führe sie zu einer Betriebsstätte nach den Rechtsvorschriften des Steuergebiets…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.