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Mit Ausnahme von Sponsoring und Produktplatzierung sollte audiovisuelle kommerzielle Kommunikation für alkoholische Getränke in audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf die Kriterien erfüllen, die gemäß der Richtlinie 2010/13/EU auf Fernsehwerbung und Teleshopping zugunsten alkoholischer Getränke Anwendung finden. Die ausführlichen Kriterien in Bezug auf Fernsehwerbung und Teleshopping für alkoholische Getränke beschränken sich auf Spot-Werbung, die als solche ohnehin von der Sendung getrennt sind, und schließen daher andere Arten kommerzieller Kommunikation aus, die mit der Sendung in Verbindung stehen oder ein integrierter Bestandteil der Sendung sind, wie etwa Sponsoring und Produktplatzierung. Diese Kriterien sollten folglich auf Sponsoring und Produktplatzierung in audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf keine Anwendung finden.
Audiovisuelle kommerzielle Kommunikation für alkoholische Getränke in audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf — mit Ausnahme von Sponsoring und…
Fernsehwerbung und Teleshopping für alkoholische Getränke müssen folgenden Kriterien entsprechen:
Einzeln gesendete Fernsehwerbe- und Teleshoppingspots sind im Rahmen von Sportveranstaltungen zulässig. Einzeln gesendete Fernsehwerbe- und Teleshoppingspots…
Werbung und Teleshopping für alle Arten von alkoholischen Getränken müssen folgenden Regeln entsprechen:
Diese Richtlinie sollte für Sender, die ohne herkömmliche Programmelemente wie Nachrichten, Sportsendungen, Spielfilme, Dokumentarfilme und Bühnenwerke…
Aufgrund der wirtschaftlichen und technologischen Entwicklung haben die Nutzer eine immer größere Auswahl, damit aber auch eine größere Verantwortung bei der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.