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Als Reihengeschäfte werden aufeinanderfolgende Lieferungen von Gegenständen bezeichnet, die eine einzige innergemeinschaftliche Beförderung bewirken. Die innergemeinschaftliche Beförderung der Gegenstände sollte nur einer der Lieferungen zugeschrieben werden, und nur diese Lieferung sollte in den Genuss der für innergemeinschaftliche Lieferungen vorgesehenen Steuerbefreiung kommen. Die anderen Lieferungen der Reihe sollten besteuert werden und können die mehrwertsteuerliche Registrierung des Lieferers im Mitgliedstaat der Lieferung erfordern. Um unterschiedliche Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten zu vermeiden, die zu Doppelbesteuerung oder Nichtbesteuerung führen könnten, und zur Verbesserung der Rechtssicherheit für die Wirtschaftsbeteiligten sollte als allgemeine Regel eingeführt werden, dass die Beförderung der Gegenstände — sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind — einer Lieferung des Reihengeschäfts zugewiesen wird.
die Gegenstände werden an einen anderen Steuerpflichtigen oder an eine nichtsteuerpflichtige juristische Person geliefert, die als solche in einem anderen…
Schließen mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Liefergeschäfte ab und gelangt dieser Gegenstand bei der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom…
Werden dieselben Gegenstände nacheinander geliefert und werden diese Gegenstände aus einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat unmittelbar vom ersten…
Eine innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b) liegt vor, wenn bei einer Lieferung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Der Gegenstand…
Für steuerbare Umsätze, einschließlich Reihengeschäften, im Zusammenhang mit dem innergemeinschaftlichen Handelsverkehr, die während der Übergangszeit im…
In Titel V Kapitel 1 Abschnitt 2 wird folgender Artikel eingefügt: (1) Werden dieselben Gegenstände nacheinander geliefert und werden diese Gegenstände aus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.