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Um den Regulierungsaufwand bei der Lösung von Wettbewerbsproblemen im Zusammenhang mit der Anrufzustellung auf der Vorleistungsebene kohärent in der gesamten Union zu verringern, sollte die Kommission in einem delegierten Rechtsakt ein einheitliches Mobilfunkzustellungshöchstentgelt und ein einheitliches Festnetzzustellungshöchstentgelt mit unionsweiter Geltung festlegen.
Bis zum 31. Dezember 2020 erlässt die Kommission unter weitest möglicher Berücksichtigung der Stellungnahme des GEREK einen delegierten Rechtsakt gemäß Artikel…
zur Festlegung eines unionsweit einheitlichen Mobilfunkzustellungshöchstentgelts und eines unionsweit einheitlichen Festnetzzustellungshöchstentgelts gemäß…
Die genauen Kriterien und Parameter, anhand derer die Höhe der Anrufzustellungsentgelte festgesetzt werden, sollten in dieser Richtlinie enthalten sein. Die…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Bestimmungen dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zur…
Um Marktentwicklungen sowie gesellschaftliche und technische Entwicklungen einschließlich der Entwicklung technischer Normen berücksichtigen, den Gefahren für…
In der Union beruht das Abrechnungssystem für die Anrufzustellung auf der Vorleistungsebene auf dem Grundsatz, dass das Netz des Anrufers die Anrufkosten trägt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.