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Unabhängige Vergleichswerkzeuge können von privaten Unternehmen oder von den bzw. im Namen der zuständigen Behörden betrieben werden; allerdings sollte der Betrieb konkreten Qualitätskriterien entsprechen, wie der Anforderung, Angaben zu ihren Eigentümern zu machen, korrekte und aktuelle Informationen zu liefern, das Datum der letzten Aktualisierung auszuweisen, klare, objektive Kriterien zu nennen, nach denen der Vergleich vorgenommen wird, und ein breites Angebot aufzunehmen, das einen wesentlichen Teil des Marktes abdeckt. Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben festzulegen, mit welcher Häufigkeit die über die Vergleichswerkzeuge für Endnutzer bereitgestellten Informationen überprüft und aktualisiert werden müssen, wobei zu berücksichtigen ist, wie häufig Anbieter von Internetzugangsdiensten und öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdiensten ihre Informationen über Tarife und Qualität üblicherweise sonst aktualisieren.
Die zuständigen Behörden stellen — gegebenenfalls in Abstimmung mit den nationalen Regulierungsbehörden –sicher, dass die Endnutzer kostenlosen Zugang zu…
Unabhängige Vergleichswerkzeuge, wie z. B. Websites, sind ein wirksames Mittel, mit dessen Hilfe Endnutzer das Leistungsangebot von unterschiedlichen…
Transparente, aktuelle und vergleichbare Informationen über Angebote und Dienste sind für die Verbraucher in Wettbewerbsmärkten mit mehreren Diensteanbietern…
Die nationalen Regulierungsbehörden in Abstimmung mit den anderen zuständigen Behörden bzw. gegebenenfalls die anderen zuständigen Behörden in Abstimmung mit…
Transparente, aktuelle und vergleichbare Informationen über Angebote und Dienste sind für die Verbraucher in Wettbewerbsmärkten mit mehreren Diensteanbietern…
Unabhängige Vergleichswebsites sind ein wirksames Instrument, das es Verbrauchern ermöglicht, sich an einem Ort über die jeweiligen Vorteile verschiedener…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.