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Seit der Abschaffung der Universaldienstverpflichtung für Verzeichnisauskunftsdienste und angesichts der Existenz eines funktionierenden Marktes für solche Dienste ist das Recht auf den Zugang zu Verzeichnisauskunftsdiensten nicht mehr erforderlich. Die nationalen Regulierungs-behörden sollten aber dennoch die Möglichkeit haben, Unternehmen, die den Zugang zu Endnutzern kontrollieren, Verpflichtungen und Bedingungen aufzuerlegen, damit der Fortbestand des Zugangs und des Wettbewerbs auf diesem Markt gewährleistet bleibt.
Die nationalen Regulierungsbehörden sind ermächtigt, Unternehmen, die den Zugang zu Endnutzern kontrollieren, für die Bereitstellung von…
Die Bereitstellung von Verzeichnisauskunftsdiensten sollte nach Artikel 5 der Richtlinie 2002/77/EG der Kommission vom 16. September 2002 über den Wettbewerb…
Die Richtlinie 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie) fordert weder von den Anbietern gemäß dem nationalen Recht auferlegte Bedingungen, die den Zugang zu…
Die Mitgliedstaaten sollten ihren einzelstaatlichen Regulierungsbehörden ferner gestatten können, die Verpflichtungen in Verbindung mit der Zugangsberechtigung…
Mit Blick auf den Übergang zu einem voll für den Wettbewerb geöffneten Markt und um sicherzustellen, dass Quersubventionen den Wettbewerb nicht beeinträchtigen,…
Die nationalen Regulierungsbehörden sollten in Abstimmung mit anderen zuständigen Behörden die Möglichkeit haben, die Entwicklung und Höhe der Endnutzertarife…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.