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Die Mitgliedstaaten könnten die mit einer Allgemeingenehmigung und mit Nutzungsrechten verbundenen Rechte, Bedingungen, Verfahren, Gebühren und Entgelte ändern müssen, wenn dies objektiv gerechtfertigt ist. Solche vorgeschlagenen Änderungen sollten allen interessierten Parteien ordnungsgemäß und rechtzeitig mitgeteilt werden, wobei ihnen angemessen Gelegenheit zu geben ist, ihren Standpunkt darzulegen. Unnötige Verfahren bei geringfügigen Änderungen von bestehenden Rechten zur Installation von Einrichtungen oder zur Nutzung von Funkfrequenzen oder von Nummerierungsressourcen sollten vermieden werden, wenn die Interessen Dritter durch diese Änderungen nicht beeinträchtigt werden. Geringfügige Änderungen an den Rechten und Pflichten sind Änderungen, die vor allem administrativer Natur sind, die die wesentlichen Aspekte der Allgemeingenehmigungen und individuellen Nutzungsrechte nicht ändern und die daher keinen wettbewerblichen Vorteil gegenüber den anderen Unternehmen bedingen können.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Rechte, Bedingungen und Verfahren im Zusammenhang mit Allgemeingenehmigungen und Nutzungsrechten für Funkfrequenzen…
Entsprechend der Notwendigkeit, die wirksame und effiziente Nutzung von Funkfrequenzen und die Umsetzung von gemäß Artikel 4 der Entscheidung Nr. 676/2002/EG…
In Anbetracht dessen, wie wichtig es ist, Rechtssicherheit zu gewährleisten und um die Vorhersehbarkeit der Regulierung zu fördern, damit ein sicheres Umfeld…
Bei der Gewährung von Nutzungsrechten für Funkfrequenzen oder für Nummerierungsressourcen oder von Rechten zur Installation von Einrichtungen sollten die…
Die Übertragung von Funkfrequenznutzungsrechten kann ein wirksames Mittel zur Steigerung der effizienten Frequenznutzung sein. Aus Gründen der Flexibilität und…
Werden von Anbietern öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste mit Ausnahme der nummernunabhängigen interpersonellen Kommunikationsdienste…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.