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Die Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze oder öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste sollten verpflichtet sein, die Sicherheit ihrer Netze und Dienste zu gewährleisten und Sicherheitsvorfälle zu verhindern bzw. deren Auswirkungen zu minimieren. Diese Maßnahmen sollten unter Berücksichtigung des Standes der Technik ein Sicherheitsniveau der Netze und Dienste gewährleisten, das angesichts des bestehenden Risikos angemessen ist. Die Sicherheitsmaßnahmen sollten mindestens alle einschlägigen Aspekte der folgenden Elemente berücksichtigen: im Zusammenhang mit der Sicherheit von Netzen und Einrichtungen: physische Sicherheit und Sicherheit des Umfelds, Sicherheit des Materials, Kontrolle des Zugangs zu Netzen und Netzintegrität; im Hinblick auf die Bewältigung von Sicherheitsvorfällen: Verfahren für die Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, Kapazitäten zum Aufspüren von Sicherheitsvorfällen, Meldung und Mitteilung von Sicherheitsvorfällen; in Bezug auf Betriebskontinuitätsmanagement: Strategie für die Verfügbarkeit der Dienste sowie Notfallpläne, Kapazitäten zur Wiederherstellung im Falle eines Systemabsturzes; in Bezug auf Überwachung, Überprüfung und Erprobung: Strategien für die Überwachung und Protokollierung, Beübung von Notfallplänen, Erprobung der Netze und Dienste, Sicherheitsbewertungen und Überwachung der Einhaltung der Anforderungen; und Einhaltung internationaler Normen.
Wer ein öffentliches Telekommunikationsnetz betreibt oder öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt, hat bei den hierfür betriebenen…
Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste nach Absatz 1 haben Maßnahmen zu ergreifen, soweit…
Der Betreiber eines öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdienstes sollte geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die…
Die Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze oder öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste sollten die Nutzer über besondere…
Ungeachtet der aufgrund dieser Richtlinie bestehenden materiellrechtlichen Verpflichtung des Betreibers in Bezug auf die Sicherheit sollte im Vertrag auch…
Die Sicherheit elektronischer Zahlungen ist von grundlegender Bedeutung für die Gewährleistung des Schutzes der Nutzer und die Entwicklung eines soliden Umfelds…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.