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A. Typische Werte und Standardwerte für Treibhausgaseinsparungen für Biomasse-Brennstoffe bei Produktion ohne Netto-Co2-Emissionen infolge von Landnutzungsänderungen HOLZSCHNITZEL Biomasse-Brennstoff-Produktionssystem Transport-entfernung Typische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen Standardwerte für die Minderung von Treibhausgasemissionen Wärme Elektrizität Wärme Elektrizität Holzschnitzel aus forstwirtschaftlichen Reststoffen 1 bis 500 km 93 % 89 % 91 % 87 % 500 bis 2 500 km 89 % 84 % 87 % 81 % 2 500 bis 10 000 km 82 % 73 % 78 % 67 % Über 10 000 km 67 % 51 % 60 % 41 % Holzschnitzel aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Eukalyptusholz) 2 500 bis 10 000 km 77 % 65 % 73 % 60 % Holzschnitzel aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Pappelholz, gedüngt) 1 bis 500 km 89 % 83 % 87 % 81 % 500 bis 2 500 km 85 % 78 % 84 % 76 % 2 500 bis 10 000 km 78 % 67 % 74 % 62 % Über 10 000 km 63 % 45 % 57 % 35 % Holzschnitzel aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Pappelholz, ungedüngt) 1 bis 500 km 91 % 87 % 90 % 85 % 500 bis 2 500 km 88 % 82 % 86 % 79 % 2 500 bis 10 000 km 80 % 70 % 77 % 65 % Über 10 000 km 65 % 48 % 59 % 39 % Holzschnitzel aus Stammholz 1 bis 500 km 93 % 89 % 92 % 88 % 500 bis 2 500 km 90 % 85 % 88 % 82 % 2 500 bis 10 000 km 82 % 73 % 79 % 68 % Über 10 000 km 67 % 51 % 61 % 42 % Holzschnitzel aus Industriereststoffen 1 bis 500 km 94 % 92 % 93 % 90 % 500 bis 2 500 km 91 % 87 % 90 % 85 % 2 500 bis 10 000 km 83 % 75 % 80 % 71 % Über 10 000 km 69 % 54 % 63 % 44 % HOLZPELLETS Biomasse-Brennstoff-Produktionssystem Transport-entfernung Typische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen Standardwerte für die Minderung von Treibhausgas-emissionen Wärme Elektrizität Wärme Elektrizität Holzbriketts oder -pellets aus forstwirt-schaftlichen Reststoffen Fall 1 1 bis 500 km 58 % 37 % 49 % 24 % 500 bis 2 500 km 58 % 37 % 49 % 25 % 2 500 bis 10 000 km 55 % 34 % 47 % 21 % Über 10 000 km 50 % 26 % 40 % 11 % Fall 2a 1 bis 500 km 77 % 66 % 72 % 59 % 500 bis 2 500 km 77 % 66 % 72 % 59 % 2 500 bis 10 000 km 75 % 62 % 70 % 55 % Über 10 000 km 69 % 54 % 63 % 45 % Fall 3a 1 bis 500 km 92 % 88 % 90 % 85 % 500 bis 2 500 km 92 % 88 % 90 % 86 % 2 500 bis 10 000 km 90 % 85 % 88 % 81 % Über 10 000 km 84 % 76 % 81 % 72 % Holzbriketts oder -pellets aus Nieder-wald mit Kurzumtrieb (Eukalyp-tusholz) Fall 1 2 500 bis 10 000 km 52 % 28 % 43 % 15 % Fall 2a 2 500 bis 10 000 km 70 % 56 % 66 % 49 % Fall 3a 2 500 bis 10 000 km 85 % 78 % 83 % 75 % Holzbriketts oder -pellets aus Nieder-wald mit Kurzumtrieb (Pappelholz, gedüngt) Fall 1 1 bis 500 km 54 % 32 % 46 % 20 % 500 bis 10 000 km 52 % 29 % 44 % 16 % Über 10 000 km 47 % 21 % 37 % 7 % Fall 2a 1 bis 500 km 73 % 60 % 69 % 54 % 500 bis 10 000 km 71 % 57 % 67 % 50 % Über 10 000 km 66 % 49 % 60 % 41 % Fall 3a 1 bis 500 km 88 % 82 % 87 % 81 % 500 bis 10 000 km 86 % 79 % 84 % 77 % Über 10 000 km 80 % 71 % 78 % 67 % Holzbriketts oder -pellets aus Nieder-wald mit Kurzumtrieb (Pappelholz, ungedüngt) Fall 1 1 bis 500 km 56 % 35 % 48 % 23 % 500 bis 10 000 km 54 % 32 % 46 % 20 % Über 10 000 km 49 % 24 % 40 % 10 % Fall 2a 1 bis 500 km 76 % 64 % 72 % 58 % 500 bis 10 000 km 74 % 61 % 69 % 54 % Über 10 000 km 68 % 53 % 63 % 45 % Fall 3a 1 bis 500 km 91 % 86 % 90 % 85 % 500 bis 10 000 km 89 % 83 % 87 % 81 % Über 10 000 km 83 % 75 % 81 % 71 % Stammholz Fall 1 1 bis 500 km 57 % 37 % 49 % 24 % 500 bis 2 500 km 58 % 37 % 49 % 25 % 2 500 bis 10 000 km 55 % 34 % 47 % 21 % Über 10 000 km 50 % 26 % 40 % 11 % Fall 2a 1 bis 500 km 77 % 66 % 73 % 60 % 500 bis 2 500 km 77 % 66 % 73 % 60 % 2 500 bis 10 000 km 75 % 63 % 70 % 56 % Über 10 000 km 70 % 55 % 64 % 46 % Fall 3a 1 bis 500 km 92 % 88 % 91 % 86 % 500 bis 2 500 km 92 % 88 % 91 % 87 % 2 500 bis 10 000 km 90 % 85 % 88 % 83 % Über 10 000 km 84 % 77 % 82 % 73 % Holzbriketts oder -pellets aus Rest-stoffen der Holzindustrie Fall 1 1 bis 500 km 75 % 62 % 69 % 55 % 500 bis 2 500 km 75 % 62 % 70 % 55 % 2 500 bis 10 000 km 72 % 59 % 67 % 51 % Über 10 000 km 67 % 51 % 61 % 42 % Fall 2a 1 bis 500 km 87 % 80 % 84 % 76 % 500 bis 2 500 km 87 % 80 % 84 % 77 % 2 500 bis 10 000 km 85 % 77 % 82 % 73 % Über 10 000 km 79 % 69 % 75 % 63 % Fall 3a 1 bis 500 km 95 % 93 % 94 % 91 % 500 bis 2 500 km 95 % 93 % 94 % 92 % 2 500 bis 10 000 km 93 % 90 % 92 % 88 % Über 10 000 km 88 % 82 % 85 % 78 % (*1) Fall 1 bezieht sich auf Verfahren, in denen ein Erdgaskessel genutzt wird, um der Pelletpresse Prozesswärme zu liefern. Die Elektrizität für die Pelletpresse stammt aus dem Stromnetz. Fall 2a bezieht sich auf Verfahren, in denen ein mit vorgetrockneten Schnitzeln betriebener Holzschnitzelkessel genutzt wird, um Prozesswärme zu liefern. Die Elektrizität für die Pelletpresse stammt aus dem Stromnetz. Fall 3a bezieht sich auf Verfahren, in denen ein mit vorgetrockneten Holzschnitzeln betriebener KWK-Kessel genutzt wird, um der Pelletpresse Elektrizität und Wärme zu liefern. LANDWIRTSCHAFTLICHE OPTIONEN Biomasse-Brennstoff-Produktionssystem Transport-entfernung Typische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen Standardwerte für die Minderung von Treibhausgasemissionen Wärme Elektrizität Wärme Elektrizität Landwirtschaftliche Reststoffe mit einer Dichte von <0,2 t/m3 1 bis 500 km 95 % 92 % 93 % 90 % 500 bis 2 500 km 89 % 83 % 86 % 80 % 2 500 bis 10 000 km 77 % 66 % 73 % 60 % Über 10 000 km 57 % 36 % 48 % 23 % Landwirtschaftliche Reststoffe mit einer Dichte von >0,2 t/m3 1 bis 500 km 95 % 92 % 93 % 90 % 500 bis 2 500 km 93 % 89 % 92 % 87 % 2 500 bis 10 000 km 88 % 82 % 85 % 78 % Über 10 000 km 78 % 68 % 74 % 61 % Strohpellets 1 bis 500 km 88 % 82 % 85 % 78 % 500 bis 10 000 km 86 % 79 % 83 % 74 % Über 10 000 km 80 % 70 % 76 % 64 % Bagassebriketts 500 bis 10 000 km 93 % 89 % 91 % 87 % Über 10 000 km 87 % 81 % 85 % 77 % Palmkern-Extraktionsschrot Über 10 000 km 20 % -18 % 11 % -33 % Palmkern-Extraktionsschrot (keine CH4-Emissionen aus der Ölmühle) Über 10 000 km 46 % 20 % 42 % 14 % (*1) Diese Gruppe von Materialien umfasst landwirtschaftliche Reststoffe von geringer Schüttdichte, darunter u. a. Strohballen, Haferspelzen, Reisspelzen und Rohrzuckerbagasseballen (demonstrative Aufzählung). (*2) Die Gruppe von landwirtschaftlichen Reststoffen mit höherer Schüttdichte umfasst Maiskolben, Nussschalen, Sojabohnenschalen und Palmkernschalen (demonstrative Aufzählung). BIOGAS FÜR ELEKTRIZITÄTSERZEUGUNG Biogasproduktionssystem Technologische Optionen Typische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen Standardwerte für die Minderung von Treibhausgasemissionen Gülle Fall 1 Offenes Gärrück-standslager 146 % 94 % Geschlossenes Gärrück-standslager 246 % 240 % Fall 2 Offenes Gärrück-standslager 136 % 85 % Geschlossenes Gärrück-standslager 227 % 219 % Fall 3 Offenes Gärrück-standslager 142 % 86 % Geschlossenes Gärrück-standslager 243 % 235 % Mais, gesamte Pflanze Fall 1 Offenes Gärrück-standslager 36 % 21 % Geschlossenes Gärrück-standslager 59 % 53 % Fall 2 Offenes Gärrück-standslager 34 % 18 % Geschlossenes Gärrück-standslager 55 % 47 % Fall 3 Offenes Gärrück-standslager 28 % 10 % Geschlossenes Gärrück-standslager 52 % 43 % Bioab-fall Fall 1 Offenes Gärrück-standslager 47 % 26 % Geschlossenes Gärrück-standslager 84 % 78 % Fall 2 Offenes Gärrück-standslager 43 % 21 % Geschlossenes Gärrück-standslager 77 % 68 % Fall 3 Offenes Gärrück-standslager 38 % 14 % Geschlossenes Gärrück-standslager 76 % 66 % (*1) Fall 1 bezieht sich auf Optionen, bei denen die für das Verfahren erforderliche Elektrizität und Wärme von der KWK-Anlage selbst geliefert werden. Fall 2 bezieht sich auf Optionen, bei denen die für das Verfahren erforderliche Elektrizität dem Stromnetz entnommen, die Prozesswärme jedoch von der KWK-Anlage selbst geliefert wird. In einigen Mitgliedstaaten ist es Betreibern nicht gestattet, Beihilfen für die Bruttoproduktion zu beantragen, sodass eine Zusammensetzung wie in Fall 1 wahrscheinlicher ist. Fall 3 bezieht sich auf Optionen, bei denen die für das Verfahren erforderliche Elektrizität dem Stromnetz entnommen und die Prozesswärme von einem Biogaskessel geliefert wird. Dieser Fall gilt für einige Anlagen, bei denen der KWK-Kessel nicht vor Ort ist und Biogas verkauft (aber nicht zu Biomethan aufbereitet) wird. (1) Die Werte für die Biogasproduktion aus Mist/Gülle schließen negative Emissionen durch Emissionseinsparungen aufgrund der Bewirtschaftung von Frischmist/-gülle ein. Der esca-Wert ist gleich – 45 gCO2eq/MJ für in der anaeroben Zersetzung verwendete(n) Mist/Gülle. (2) Die offene Lagerung von Gärrückständen bringt zusätzliche CH4- und N2O Emissionen mit sich. Der Umfang dieser Emissionen hängt von den Umgebungsbedingungen, Substrattypen und der Zersetzungseffizienz. (3) Bei der geschlossenen Lagerung werden die Gärrückstände aus dem Zersetzungsprozess in einem gasdichten Tank gelagert, und es wird davon ausgegangen, dass das zusätzlich während der Lagerung freigegebene Gas für die Erzeugung zusätzlicher Elektrizität oder zusätzlichen Biomethans aufgefangen wird. Dieses Verfahren schließt keine Treibhausgasemissionen ein. (4) Der Begriff „Mais, gesamte Pflanze“ sollte als Mais ausgelegt werden, der zur Verwendung als Futtermittel geerntet und zur Haltbarmachung siliert wurde. BIOGAS ZUR ELEKTRIZITÄTSERZEUGUNG — VERMISCHUNG VON MIST/GÜLLE UND MAIS Biogasproduktions-system Technologische Optionen Typische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen Standardwerte für die Minderung von Treibhausgasemissionen Mist/Gülle — Mais 80 % — 20 % Fall 1 Offenes Gärrückstandslager 72 % 45 % Geschlossenes Gärrückstandslager 120 % 114 % Fall 2 Offenes Gärrückstandslager 67 % 40 % Geschlossenes Gärrückstandslager 111 % 103 % Fall 3 Offenes Gärrückstandslager 65 % 35 % Geschlossenes Gärrückstandslager 114 % 106 % Mist/Gülle — Mais 70 % — 30 % Fall 1 Offenes Gärrückstandslager 60 % 37 % Geschlossenes Gärrückstandslager 100 % 94 % Fall 2 Offenes Gärrückstandslager 57 % 32 % Geschlossenes Gärrückstandslager 93 % 85 % Fall 3 Offenes Gärrückstandslager 53 % 27 % Geschlossenes Gärrückstandslager 94 % 85 % Mist/Gülle — Mais 60 % — 40 % Fall 1 Offenes Gärrückstandslager 53 % 32 % Geschlossenes Gärrückstandslager 88 % 82 % Fall 2 Offenes Gärrückstandslager 50 % 28 % Geschlossenes Gärrückstandslager 82 % 73 % Fall 3 Offenes Gärrückstandslager 46 % 22 % Geschlossenes Gärrückstandslager 81 % 72 % BIOMETHAN FÜR DEN VERKEHRSSEKTOR Biomethan-produktionssystem Technologische Optionen Typische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen Standardwerte für die Minderung von Treibhausgasemissionen Gülle Offenes Gärrückstands-lager, keine Abgasverbrennung 117 % 72 % Offenes Gärrückstands-lager, Abgasverbrennung 133 % 94 % Geschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung 190 % 179 % Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung 206 % 202 % Mais, gesamte Pflanze Offenes Gärrückstands-lager, keine Abgasverbrennung 35 % 17 % Offenes Gärrückstands-lager, Abgasverbrennung 51 % 39 % Geschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung 52 % 41 % Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung 68 % 63 % Bioabfall Offenes Gärrückstands-lager, keine Abgasverbrennung 43 % 20 % Offenes Gärrückstands-lager, Abgasverbrennung 59 % 42 % Geschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung 70 % 58 % Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung 86 % 80 % (*1) Die Treibhausgaseinsparungen für Biomethan beziehen sich ausschließlich auf komprimiertes Biomethan gegenüber dem Komparator für Fossilbrennstoffe im Verkehrssektor in Höhe von 94 gCO2eq/MJ. BIOMETHAN — VERMISCHUNG VON MIST/GÜLLE UND MAIS Biomethan-produktions-system Technologische Optionen Typische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen Standardwerte für die Minderung von Treibhausgasemissionen Mist/Gülle — Mais 80 % — 20 % Offenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung 62 % 35 % Offenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung 78 % 57 % Geschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung 97 % 86 % Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung 113 % 108 % Mist/Gülle — Mais 70 % — 30 % Offenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung 53 % 29 % Offenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung 69 % 51 % Geschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung 83 % 71 % Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung 99 % 94 % Mist/Gülle — Mais 60 % - 40 % Offenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung 48 % 25 % Offenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung 64 % 48 % Geschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung 74 % 62 % Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung 90 % 84 % (*1) Die Treibhausgaseinsparungen für Biomethan beziehen sich ausschließlich auf komprimiertes Biomethan gegenüber dem Komparator für Fossilbrennstoffe im Verkehrssektor in Höhe von 94 gCO2eq/MJ. (1) Diese Kategorie umfasst die folgenden technologischen Kategorien zur Aufbereitung von Biogas zu Biomethan: Druckwechsel-Adsorption (Pressure Swing Adsorption — PSA), Druckwasserwäsche (Pressurised Water Scrubbing — PWS), Membrantrenntechnik, kryogene Trennung und physikalische Absorption mit einem organischen Lösungsmittel (Organic Physical Scrubbing — OPS). Dies schließt die Emission von 0,03 MJ CH4/MJ Biomethan für die Emission von Methan in den Abgasen ein. (2) Diese Kategorie umfasst die folgenden technologischen Kategorien zur Aufbereitung von Biogas zu Biomethan: Druckwasserwäsche (Pressurised Water Scrubbing — PWS), sofern das Wasser aufbereitet wird, Druckwechsel-Adsorption (Pressure Swing Adsorption — PSA), chemische Absorption (Chemical Scrubbing), physikalische Absorption mit einem organischen Lösungsmittel (Organic Physical Scrubbing — OPS), Membrantrenntechnik und kryogene Trennung. Für diese Kategorie werden keine Methanemissionen berücksichtigt (das Methan im Abgas verbrennt gegebenenfalls). B. METHODE 1. Die Treibhausgasemissionen bei der Produktion und Verwendung von Biomasse-Brennstoffen werden wie folgt berechnet: a) Die Treibhausgasemissionen bei der Produktion und Verwendung von Biomasse-Brennstoffen vor der Umwandlung in Elektrizität, Wärme und Kälte werden wie folgt berechnet: E = eec + el + ep + etd + eu – esca – eccs – eccr Dabei sind: E = Gesamtemissionen bei der Produktion des Brennstoffs vor der Energieumwandlung eec = Emissionen bei der Gewinnung oder beim Anbau der Rohstoffe el = auf das Jahr umgerechnete Emissionen durch Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen ep = Emissionen bei der Verarbeitung etd = Emissionen bei Transport und Vertrieb eu = Emissionen bei der Nutzung des Brennstoffs esca = Emissionseinsparung durch Akkumulierung von Kohlenstoff im Boden infolge besserer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungspraktiken eccs = Emissionseinsparung durch Abscheidung und geologische Speicherung von Kohlendioxid eccr = Emissionseinsparung durch Abscheidung und Ersetzung von Kohlendioxid Die mit der Herstellung der Anlagen und Ausrüstungen verbundenen Emissionen werden nicht berücksichtigt. b) Bei der Co-Vergärung verschiedener Substrate in einer Biogas-Anlage zur Produktion von Biogas oder Biomethan werden die typischen Werte und die Standardwerte für Treibhausgasemissionen wie folgt berechnet: Dabei sind: E = Treibhausgasemissionen pro MJ Biogas oder Biomethan, das mittels Co-Vergärung einer bestimmten Mischung von Substraten produziert wird Sn = Rohstoffanteil n am Energiegehalt En = Emissionen in gCO2/MJ für Option n gemäß Teil D dieses Anhangs (*) Dabei sind: Pn = Energieausbeute [MJ] pro Kilogramm Flüssiginput des Rohstoffs n (**) Wn = Gewichtungsfaktor des Substrats n, definiert als: Dabei sind: In = jährliches Input in den Vergärer des Substrats n [Tonne Frischmasse] AMn = jährliche Durchschnittsfeuchte des Substrats n [kg Wasser/kg Frischmasse] SMn = Standardfeuchte des Substrats n (***) (*) Bei Verwendung von Mist/Gülle als Substrat wird ein Bonus von 45 gCO2eq/MJ Gülle (– 54 kgCO2eq/t Frischmasse) für die verbesserte landwirtschaftliche und Mist-/Güllebewirtschaftung angerechnet. (**) Für die Berechnung der typischen Werte und der Standardwerte werden die folgenden Werte für Pn verwendet: P(Mais): 4,16 [MJBiogas/kgFeuchtmais @ 65 % Feuchte] P(Mist/Gülle): 0,50 [MJBiogas/kgGülle @ 90 % Feuchte] P(Bioabfall): 3,41 [MJBiogas/kgFeuchtbioabfall @ 76 % Feuchte] (***) Die folgenden Standardfeuchtewerte werden für Substrat SMn verwendet: SM(Mais): 0,65 [kg Wasser/kg Frischmasse] SM(Mist/Gülle): 0,90 [kg Wasser/kg Frischmasse] SM(Bioabfall): 0,76 [kg Wasser/kg Frischmasse] c) Bei der Co-Vergärung von n-Substraten in einer Biogas-Anlage zur Produktion von Elektrizität oder Biomethan werden die tatsächlichen Treibhausgasemissionen des Biogases oder Biomethans wie folgt berechnet: Dabei sind: E = Gesamtemissionen bei der Produktion des Biogases oder Biomethans vor der Energieumwandlung; Sn = Rohstoffanteil n am Anteil des Inputs in den Vergärer; eec,n = Emissionen bei der Gewinnung oder beim Anbau des Rohstoffs n; etd,Rohstoff,n = Emissionen beim Transport des Rohstoffs n zum Vergärer; el,n = auf das Jahr umgerechnete Emissionen durch Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen für Rohstoff n; esca = Emissionseinsparung infolge besserer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungspraktiken des Rohstoffs n (*); ep = Emissionen bei der Verarbeitung; etd,Produkt = Emissionen bei Transport und Vertrieb des Biogases und/oder Biomethans; eu = Emissionen bei der Nutzung des Brennstoffs, d. h. bei der Verbrennung emittierte Treibhausgase; eccs = Emissionseinsparung durch Abscheidung und geologische Speicherung von CO2; und eccr = Emissionseinsparung durch Abscheidung und Ersetzung von CO2. (*) Bei Verwendung von Mist/Gülle als Substrat für die Produktion von Biogas und Biomethan wird ein Bonus von 45 gCO2eq/MJ Mist/Gülle für die verbesserte landwirtschaftliche und Mist-/Güllebewirtschaftung auf esca angerechnet. d) Treibhausgasemissionen bei der Nutzung von Biomasse-Brennstoffen bei der Produktion von Elektrizität sowie Wärme und Kälte, einschließlich der Energieumwandlung zu produzierter Elektrizität sowie Wärme und Kälte werden wie folgt berechnet: i) Bei Energieanlagen, die ausschließlich Wärme erzeugen: ii) Bei Energieanlagen, die ausschließlich Elektrizität erzeugen: Dabei sind: ECh,el = Gesamttreibhausgasemissionen durch das Endenergieprodukt E = Gesamttreibhausgasemissionen des Brennstoffs vor dessen Endumwandlung ηel = elektrischer Wirkungsgrad, definiert als die jährlich produzierte Elektrische Leistung, dividiert durch den jährlich eingesetzten Brennstoff auf Grundlage des Energiegehalts ηh = Wärmewirkungsgrad, definiert als die jährlich erzeugte Nutzwärme, dividiert durch den jährlich eingesetzten Brennstoff auf Grundlage des Energiegehalts iii) Für Elektrizität oder mechanische Energie aus Energieanlagen, die Nutzwärme zusammen mit Elektrizität und/oder mechanischer Energie erzeugen: iv) Für Nutzwärme aus Energieanlagen, die Wärme zusammen mit Elektrizität und/oder mechanischer Energie erzeugen: Dabei sind: ECh,el = Gesamttreibhausgasemissionen durch das Endenergieprodukt E = Gesamttreibhausgasemissionen des Brennstoffs vor dessen Endumwandlung ηel = elektrischer Wirkungsgrad, definiert als die jährlich produzierte Elektrische Leistung, dividiert durch die jährlich eingesetzte Energie auf Grundlage des Energiegehalts ηh = Wärmewirkungsgrad, definiert als die jährlich erzeugte Nutzwärme, dividiert durch die jährlich eingesetzte Energie auf Grundlage des Energiegehalts Cel = Exergieanteil der Elektrizität und/oder mechanischen Energie, festgesetzt auf 100 % (Cel = 1) Ch = Carnot’scher Wirkungsgrad (Exergieanteil der Nutzwärme) Der Carnot'sche Wirkungsgrad (Ch) für Nutzwärme bei unterschiedlichen Temperaturen ist definiert als: Dabei sind: Th = Temperatur, gemessen als absolute Temperatur (Kelvin) der Nutzwärme am Lieferort T0 = Umgebungstemperatur, festgelegt auf 273,15 Kelvin (0 °C) Wenn die überschüssige Wärme zur Beheizung von Gebäuden ausgeführt wird, kann Ch für eine Temperatur unter 150 °C (423,15 Kelvin) alternativ wie folgt definiert werden: Ch = Carnot’scher Wirkungsgrad für Wärme bei 150 °C (423,15 Kelvin) = 0,3546 Für die Zwecke dieser Berechnung bezeichnet der Begriff i) „Kraft-Wärme-Kopplung“ die gleichzeitige Erzeugung thermischer Energie und elektrischer und/oder mechanischer Energie in einem Prozess; ii) „Nutzwärme“ die in einem KWK-Prozess zur Befriedigung eines wirtschaftlich vertretbaren Wärme- oder Kältebedarfs erzeugte Wärme; iii) „wirtschaftlich vertretbarer Bedarf“ den Bedarf, der die benötigte Wärme- oder Kälteleistung nicht überschreitet und der sonst zu Marktbedingungen gedeckt würde. 2. Die Treibhausgasemissionen aus Biomasse-Brennstoffen werden wie folgt angegeben: a) durch Biomasse-Brennstoffe verursachte Treibhausgasemissionen (E) werden in gCO2eq/MJ (Gramm CO2-Äquivalent pro Megajoule Biomasse-Brennstoffe) angegeben; b) durch für die Wärme- oder Elektrizitätserzeugung genutzte Biomasse-Brennstoffe verursachte Treibhausgasemissionen (EC) werden in gCO2eq/MJ (Gramm CO2-Äquivalent pro Megajoule Endenergieprodukt (Wärme oder Elektrizität)) angegeben. Werden Wärme und Kälte gleichzeitig mit Elektrizität erzeugt, werden Emissionen zwischen Wärme und Elektrizität aufgeteilt (wie unter Nummer 1 Buchstabe d), unabhängig davon, ob die Wärme wirklich für Heizzwecke oder zur Kühlung genutzt wird. Werden Treibhausgasemissionen durch die Gewinnung oder den Anbau von Rohstoffen (eec) als Einheit gCO2eq/Tonne Trockenrohstoff angegeben, wird die Umwandlung in gCO2eq/MJ (Gramm CO2-Äquivalent pro Megajoule Brennstoff) wie folgt berechnet : wobei: Die Emissionen pro Tonne Trockenrohstoff werden wie folgt berechnet: 3. Die Treibhausgaseinsparungen durch Biomasse-Brennstoffe werden wie folgt angegeben: a) Treibhausgaseinsparungen durch Nutzung von Biomasse-Brennstoffen als Kraftstoffe für den Verkehr: EINSPARUNG = (EF(t) – EB)/EF(t) Dabei sind: EB = Gesamtemissionen bei der Verwendung von Biomasse-Brennstoffen als Kraftstoffe für den Verkehr EF(t) = Gesamtemissionen des Komparators für Fossilbrennstoffe im Verkehrssektor b) Treibhausgaseinsparungen durch Nutzung von Biomasse-Brennstoffen zur Erzeugung von Wärme und Kälte sowie Elektrizität: EINSPARUNG = (ECF(h&c,el) – ECB(h&c,el))/ECF(h&c,el) Dabei sind: ECB(h&c,el) = Gesamtemissionen durch die Wärme- oder Elektrizitätserzeugung ECF(h&c,el) = Gesamtemissionen des Komparators für Fossilbrennstoffe für Nutzwärme oder Elektrizität 4. Die für die unter Nummer 1 genannten Zwecke berücksichtigten Treibhausgase sind CO2, N2O und CH4. Zur Berechnung der CO2-Äquivalenz werden diese Gase wie folgt gewichtet: CO2: 1 N2O: 298 CH4: 25 5. Die Emissionen bei der Gewinnung, Ernte oder beim Anbau der Rohstoffe (eec) schließen die Emissionen des Gewinnungs-, Ernte- oder Anbauprozesses selbst, beim Sammeln, Trocknen und Lagern der Rohstoffe, aus Abfällen und Leckagen sowie bei der Produktion der zur Gewinnung oder zum Anbau verwendeten Chemikalien oder sonstigen Produkten ein. Die CO2-Bindung beim Anbau der Rohstoffe wird nicht berücksichtigt. Alternativ zu den tatsächlichen Werten können für die Emissionen beim Anbau landwirtschaftlicher Biomasse anhand der regionalen Durchschnittswerte für die Emissionen aus dem Anbau entsprechend den in Artikel 31 Absatz 4 dieser Richtlinie genannten Berichten oder anhand der Angaben zu den disaggregierten Standardwerten für Emissionen aus dem Anbau in diesem Anhang Schätzungen abgeleitet werden. Alternativ zu den tatsächlichen Werten können in Ermangelung einschlägiger Informationen in diesen Berichten die Durchschnittswerte auf der Grundlage von lokalen landwirtschaftlichen Praktiken, beispielsweise anhand von Daten einer Gruppe landwirtschaftlicher Betriebe, berechnet werden. Alternativ zu den tatsächlichen Werten können für die Emissionen beim Anbau und bei der Ernte forstwirtschaftlicher Biomasse anhand der auf nationaler Ebene für geografische Gebiete berechneten Durchschnittswerte für die Emissionen aus dem Anbau und der Ernte Schätzungen abgeleitet werden. 6. Für die Zwecke der in Nummer 1 Buchstabe a genannten Berechnungen werden Treibhausgaseinsparungen infolge besserer Verfahren der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung (esca), wie infolge der Umstellung auf eine reduzierte Bodenbearbeitung oder eine Nullbodenbearbeitung, besserer Kulturpflanzen und verbesserter Fruchtfolgen, der Nutzung von Deckpflanzen, einschließlich Bewirtschaftung der Ernterückstände, sowie des Einsatzes natürlicher Bodenverbesserer, wie beispielsweise Kompost und Rückstände der Mist-/Güllevergärung, nur dann berücksichtigt, wenn dies nicht mit dem Risiko negativer Auswirkungen auf die biologische Vielfalt verbunden ist. Zudem sind zuverlässige und überprüfbare Nachweise dafür vorzulegen, dass mehr Kohlenstoff im Boden gebunden wurde oder dass vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass dies in dem Zeitraum, in dem die betreffenden Rohstoffe angebaut wurden, der Fall war; dabei ist gleichzeitig jenen Emissionen Rechnung zu tragen, die aufgrund des vermehrten Einsatzes von Dünger und Pflanzenschutzmitteln bei derartigen Praktiken entstehen . 7. Die auf Jahresbasis umgerechneten Emissionen aus Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen (el) werden durch gleichmäßige Verteilung der Gesamtemissionen über 20 Jahre berechnet. Diese Emissionen werden wie folgt berechnet: el = (CSR – CSA) × 3,664 × 1/20 × 1/P – eB, Dabei sind: el = auf das Jahr umgerechnete Treibhausgasemissionen aus Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen (gemessen als Masse an CO2-Äquivalent pro Biomasse-Brennstoff-Energieeinheit). „Kulturflächen“ und „Dauerkulturen“ sind als eine einzige Landnutzungsart zu betrachten. CSR = der mit der Referenzlandnutzung verbundene Kohlenstoffbestand pro Flächeneinheit (gemessen als Masse (Tonnen) an Kohlenstoff pro Flächeneinheit einschließlich Boden und Vegetation). Die Landnutzung der Bezugsflächen ist die Landnutzung im Januar 2008 oder 20 Jahre vor der Gewinnung des Rohstoffs, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist. CSA = der mit der tatsächlichen Landnutzung verbundene Kohlenstoffbestand pro Flächeneinheit (gemessen als Masse (Tonnen) an Kohlenstoff pro Flächeneinheit einschließlich Boden und Vegetation). Wenn sich der Kohlenstoffbestand über mehr als ein Jahr akkumuliert, gilt als CSA-Wert der geschätzte Kohlenstoffbestand pro Flächeneinheit nach 20 Jahren oder zum Zeitpunkt der Reife der Pflanzen, je nachdem, welcher Zeitpunkt der frühere ist. P = Pflanzenproduktivität (gemessen als Energie des Biomasse-Brennstoffs pro Flächeneinheit und Jahr). eB = Bonus von 29 gCO2eq/MJ Biokraftstoff oder flüssiger Biobrennstoff, wenn die Biomasse unter den in Nummer 8 aufgestellten Bedingungen auf wiederhergestellten degradierten Flächen gewonnen wird. 8. Der Bonus von 29 gCO2eq/MJ wird gewährt, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die betreffende Fläche a) im Januar 2008 nicht landwirtschaftlich oder zu einem anderen Zweck genutzt wurde und b) aus stark degradierten Flächen einschließlich früherer landwirtschaftlicher Nutzflächen besteht. Der Bonus von 29 gCO2eq/MJ gilt für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren ab dem Zeitpunkt der Umwandlung der Fläche in eine landwirtschaftliche Nutzfläche, sofern ein kontinuierlicher Anstieg des Kohlenstoffbestands und ein nennenswerter Rückgang der Erosion auf unter Buchstabe b fallenden Flächen gewährleistet werden. 9. „Stark degradierte Flächen“ sind Flächen, die während eines längeren Zeitraums entweder in hohem Maße versalzt wurden oder die einen besonders niedrigen Gehalt an organischen Stoffen aufweisen und stark erodiert sind. 10. Entsprechend Anhang V Teil C Nummer 10 dieser Richtlinie dienen die Leitlinien für die Berechnung des Bodenkohlenstoffbestands nach dem Beschluss 2010/335/EU der Kommission , die auf der Basis von Band 4 der IPCC-Leitlinien für nationale Treibhausgasinventare aus dem Jahr 2006 sowie im Einklang mit den Verordnungen (EU) Nr. 525/2013 und (EU) 2018/841 erstellt werden, als Grundlage für die Berechnung des Bodenkohlenstoffbestands. 11. Die Emissionen bei der Verarbeitung (ep) schließen die Emissionen bei der Verarbeitung selbst, aus Abfällen und Leckagen sowie bei der Produktion der zur Verarbeitung verwendeten Chemikalien oder sonstigen Produkte ein, einschließlich der CO2-Emissionen, die dem Kohlenstoffgehalt fossiler Inputs entsprechen, unabhängig davon, ob sie bei dem Prozess tatsächlich verbrannt werden. Bei der Berücksichtigung des Verbrauchs an nicht in der Anlage zur Produktion fester oder gasförmiger Biomasse-Brennstoffe produzierter Elektrizität wird angenommen, dass die Treibhausgasemissionsintensität bei der Produktion und Verteilung dieser Elektrizität der durchschnittlichen Emissionsintensität bei der Produktion und Verteilung von Elektrizität in einer bestimmten Region entspricht. Abweichend von dieser Regel gilt: Die Produzenten können für die von einer einzelnen Elektrizitätserzeugungsanlage produzierte Elektrizität einen Durchschnittswert verwenden, falls diese Anlage nicht an das Elektrizitätsnetz angeschlossen ist. Die Emissionen bei der Verarbeitung schließen gegebenenfalls Emissionen bei der Trocknung von Zwischenprodukten und -materialien ein. 12. Die Emissionen beim Transport und Vertrieb (etd) schließen die beim Transport von Rohstoffen und Halbfertigprodukten sowie bei der Lagerung und dem Vertrieb von Fertigprodukten anfallenden Emissionen ein. Die Emissionen beim Transport und Vertrieb, die unter Nummer 5 berücksichtigt werden, fallen nicht unter diese Nummer. 13. Die CO2-Emissionen bei der Nutzung des Brennstoffs (eu) werden für Biomasse-Brennstoffe mit null angesetzt. Die Emissionen von anderen Treibhausgasen als CO2 (CH2 und N2O) bei der Nutzung von Biokraftstoffen werden in den eu-Faktor einbezogen. 14. Die Emissionseinsparung durch Abscheidung und geologische Speicherung von CO2 (eccs), die nicht bereits in ep berücksichtigt wurde, wird auf die durch Abscheidung und Speicherung von emittiertem CO2 vermiedenen Emissionen begrenzt, die unmittelbar mit der Gewinnung, dem Transport, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Biomasse-Brennstoff verbunden sind, sofern die Speicherung im Einklang mit der Richtlinie 2009/31/EG über die geologische Speicherung von Kohlendioxid erfolgt. 15. Die Emissionseinsparung durch CO2-Abscheidung und -ersetzung (eccr) steht in unmittelbarer Verbindung mit der Produktion der Biomasse-Brennstoffe, denen sie zugeordnet wird, und wird begrenzt auf die durch Abscheidung von CO2 vermiedenen Emissionen, wobei der Kohlenstoff aus Biomasse stammt und vor dem 1. Januar 2036 bei der Produktion von Handelsprodukten und bei Dienstleistungen anstelle des CO2 fossilen Ursprungs verwendet wird. 16. Erzeugt eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage, die Wärme und/oder Elektrizität für ein Verfahren zur Produktion von Biomasse-Brennstoff liefert, für das Emissionen berechnet werden, überschüssige Elektrizität und/oder Nutzwärme, so werden die Treibhausgasemissionen entsprechend der Temperatur der Wärme (die deren Nutzen widerspiegelt) auf die Elektrizität und die Nutzwärme aufgeteilt. Der Nutzanteil der Wärme ergibt sich durch Multiplikation ihres Energiegehalts mit dem Carnot'schen Wirkungsgrad Ch, der wie folgt berechnet wird: Dabei sind: Th = Temperatur, gemessen als absolute Temperatur (Kelvin) der Nutzwärme am Lieferort T0 = Umgebungstemperatur, festgelegt auf 273,15 Kelvin (0 °C) Wenn die überschüssige Wärme zur Beheizung von Gebäuden ausgeführt wird, kann Ch für eine Temperatur unter 150 °C (423,15 Kelvin) alternativ wie folgt definiert werden: Ch = Carnot’scher Wirkungsgrad für Wärme bei 150 °C (423,15 Kelvin) = 0,3546 Für die Zwecke dieser Berechnung ist der tatsächliche Wirkungsgrad zu verwenden, der als jährlich produzierte mechanische Energie, Elektrizität bzw. Wärme dividiert durch die jährlich eingesetzte Energie definiert wird. Für die Zwecke dieser Berechnung bezeichnet der Begriff a) „Kraft-Wärme-Kopplung“ die gleichzeitige Erzeugung thermischer Energie und elektrischer und/oder mechanischer Energie in einem Prozess; b) „Nutzwärme“ die in einem KWK-Prozess zur Befriedigung eines wirtschaftlich vertretbaren Wärme- oder Kältebedarfs erzeugte Wärme; c) „wirtschaftlich vertretbarer Bedarf“ den Bedarf, der die benötigte Wärme- oder Kälteleistung nicht überschreitet und der sonst zu Marktbedingungen gedeckt würde. 17. Werden bei einem Verfahren zur Produktion von Biomasse-Brennstoff neben dem Brennstoff, für den die Emissionen berechnet werden, weitere Produkte („Nebenprodukte“) hergestellt, so werden die anfallenden Treibhausgasemissionen zwischen dem Brennstoff oder dessen Zwischenprodukt und den Nebenprodukten nach Maßgabe ihres Energiegehalts (der bei anderen Nebenprodukten als Elektrizität und Wärme durch den unteren Heizwert bestimmt wird) aufgeteilt. Die Treibhausgasintensität überschüssiger Nutzwärme und Elektrizität entspricht der Treibhausgasintensität der für ein Verfahren zur Produktion von Biomasse-Brennstoff gelieferten Wärme oder Elektrizität; sie wird durch Berechnung der Treibhausgasintensität aller Inputs in die Kraft-Wärme-Kopplungs-, konventionelle oder sonstige Anlage, die Wärme oder Elektrizität für ein Verfahren zur Produktion von Biomasse-Brennstoff liefert, und der Emissionen der betreffenden Anlage, einschließlich der Rohstoffe sowie CH4- und N2O-Emissionen, bestimmt. Im Falle der Kraft-Wärme-Kopplung erfolgt die Berechnung entsprechend Nummer 16. 18. Für die Zwecke der Berechnungen nach Nummer 17 sind die aufzuteilenden Emissionen eec + el + esca + diejenigen Bruchteile von ep, etd, eccs und eccr, die bis einschließlich zu dem Verfahrensschritt anfallen, bei dem ein Nebenprodukt erzeugt wird. Wurden in einem früheren Verfahrensschritt Emissionen Nebenprodukten zugewiesen, so wird für diese Zwecke anstelle der Gesamtemissionen der Bruchteil dieser Emissionen verwendet, der im letzten Verfahrensschritt dem Zwischenprodukt zugeordnet wird. Im Falle von Biokraftstoffen und flüssigen Brennstoffen werden sämtliche Nebenprodukte, die nicht unter Nummer 17 fallen, für die Zwecke der Berechnung berücksichtigt. Für die Zwecke der Berechnung wird der Energiegehalt von Nebenprodukten mit negativem Energiegehalt mit null angesetzt. Grundsätzlich werden die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen von Abfällen und Reststoffen, einschließlich aller in Anhang IX genannten Abfälle und Reststoffe, bis zur Sammlung dieser Materialien mit null angesetzt, unabhängig davon, ob sie vor der Umwandlung ins Endprodukt zu Zwischenprodukten verarbeitet werden. Bei Biomasse-Brennstoffen, die in anderen Raffinerien als einer Kombination von Verarbeitungsbetrieben mit konventionellen oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die dem Verarbeitungsbetrieb Wärme und/oder Elektrizität liefern, hergestellt werden, ist die Analyseeinheit für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 17 die Raffinerie. 19. Bei Biomasse-Brennstoffen, die zur Elektrizitätsproduktion verwendet werden, ist für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 3 der Komparator für Fossilbrennstoffe ECF(el) 183 gCO2eq/MJ Elektrizität oder, für Gebiete in äußerster Randlage, 212 gCO2eq/MJ Elektrizität. Bei Biomasse-Brennstoffen, die zur Nutzwärmeproduktion sowie zur Wärme- und/oder Kälteproduktion verwendet werden, ist für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 3 der Komparator für Fossilbrennstoffe ECF(h) 80 gCO2eq/MJ Wärme. Bei Biomasse-Brennstoffen, die zur Nutzwärmeproduktion verwendet werden, bei der eine direkte physische Substitution von Kohle nachgewiesen werden kann, ist für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 3 der Komparator für Fossilbrennstoffe ECF(h) 124 gCO2eq/MJ Wärme. Bei Biomasse-Brennstoffen, die als Kraftstoffe für den Verkehr verwendet werden, ist für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 3 der Komparator für Fossilbrennstoffe EF(t) 94 gCO2eq/MJ. C. DISAGGREGIERTE STANDARDWERT FÜR BIOMASSE-BRENNSTOFFE: Holzbriketts oder -pellets Biomasse-Brennstoff-Produktionssystem Transportentfernung Treibhausgasemissionen — typischer Wert (gCO2eq/MJ) Treibhausgasemissionen — Standardwert (gCO2eq/MJ) Anbau Verarbeitung Transport Nicht-CO2-Emissionen bei der Nutzung des Brennstoffs Anbau Verarbei-tung Transport Nicht-CO2-Emissionen bei der Nutzung des Brennstoffs Holzschnitzel aus forstwirtschaftlichen Reststoffen 1 bis 500 km 0,0 1,6 3,0 0,4 0,0 1,9 3,6 0,5 500 bis 2 500 km 0,0 1,6 5,2 0,4 0,0 1,9 6,2 0,5 2 500 bis 10 000 km 0,0 1,6 10,5 0,4 0,0 1,9 12,6 0,5 Über 10 000 km 0,0 1,6 20,5 0,4 0,0 1,9 24,6 0,5 Holzschnitzel aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Eukalyptusholz) 2 500 bis 10 000 km 4,4 0,0 11,0 0,4 4,4 0,0 13,2 0,5 Holzschnitzel aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Pappelholz, gedüngt) 1 bis 500 km 3,9 0,0 3,5 0,4 3,9 0,0 4,2 0,5 500 bis 2 500 km 3,9 0,0 5,6 0,4 3,9 0,0 6,8 0,5 2 500 bis 10 000 km 3,9 0,0 11,0 0,4 3,9 0,0 13,2 0,5 Über 10 000 km 3,9 0,0 21,0 0,4 3,9 0,0 25,2 0,5 Holzschnitzel aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Pappelholz, ungedüngt) 1 bis 500 km 2,2 0,0 3,5 0,4 2,2 0,0 4,2 0,5 500 bis 2 500 km 2,2 0,0 5,6 0,4 2,2 0,0 6,8 0,5 2 500 bis 10 000 km 2,2 0,0 11,0 0,4 2,2 0,0 13,2 0,5 Über 10 000 km 2,2 0,0 21,0 0,4 2,2 0,0 25,2 0,5 Holzschnitzel aus Stammholz 1 bis 500 km 1,1 0,3 3,0 0,4 1,1 0,4 3,6 0,5 500 bis 2 500 km 1,1 0,3 5,2 0,4 1,1 0,4 6,2 0,5 2 500 bis 10 000 km 1,1 0,3 10,5 0,4 1,1 0,4 12,6 0,5 Über 10 000 km 1,1 0,3 20,5 0,4 1,1 0,4 24,6 0,5 Holzschnitzel aus Reststoffen der Holzindustrie 1 bis 500 km 0,0 0,3 3,0 0,4 0,0 0,4 3,6 0,5 500 bis 2 500 km 0,0 0,3 5,2 0,4 0,0 0,4 6,2 0,5 2 500 bis 10 000 km 0,0 0,3 10,5 0,4 0,0 0,4 12,6 0,5 Über 10 000 km 0,0 0,3 20,5 0,4 0,0 0,4 24,6 0,5 Holzbriketts oder -pellets Biomasse-Brennstoff-Produktionssystem Transport-entfernung Treibhausgasemissionen — typischer Wert (gCO2eq/MJ) Treibhausgasemissionen — Standardwert (gCO2eq/MJ) Anbau Verarbeitung Transport und Vertrieb Nicht-CO2-Emissionen bei der Nutzung des Brennstoffs Anbau Verarbeitung Transport und Vertrieb Nicht-CO2-Emissionen bei der Nutzung des Brennstoffs Holzbriketts oder -pellets aus forstwirtschaftlichen Reststoffen (Fall 1) 1 bis 500 km 0,0 25,8 2,9 0,3 0,0 30,9 3,5 0,3 500 bis 2 500 km 0,0 25,8 2,8 0,3 0,0 30,9 3,3 0,3 2 500 bis 10 000 km 0,0 25,8 4,3 0,3 0,0 30,9 5,2 0,3 Über 10 000 km 0,0 25,8 7,9 0,3 0,0 30,9 9,5 0,3 Holzbriketts oder -pellets aus forstwirtschaftlichen Reststoffen (Fall 2a) 1 bis 500 km 0,0 12,5 3,0 0,3 0,0 15,0 3,6 0,3 500 bis 2 500 km 0,0 12,5 2,9 0,3 0,0 15,0 3,5 0,3 2 500 bis 10 000 km 0,0 12,5 4,4 0,3 0,0 15,0 5,3 0,3 Über 10 000 km 0,0 12,5 8,1 0,3 0,0 15,0 9,8 0,3 Holzbriketts oder -pellets aus forstwirtschaftlichen Reststoffen (Fall 3a) 1 bis 500 km 0,0 2,4 3,0 0,3 0,0 2,8 3,6 0,3 500 bis 2 500 km 0,0 2,4 2,9 0,3 0,0 2,8 3,5 0,3 2 500 bis 10 000 km 0,0 2,4 4,4 0,3 0,0 2,8 5,3 0,3 Über 10 000 km 0,0 2,4 8,2 0,3 0,0 2,8 9,8 0,3 Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Eukalyptusholz — Fall 1) 2 500 bis 10 000 km 3,9 24,5 4,3 0,3 3,9 29,4 5,2 0,3 Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Eukalyptusholz — Fall 2a) 2 500 bis 10 000 km 5,0 10,6 4,4 0,3 5,0 12,7 5,3 0,3 Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Eukalyptusholz — Fall 3a) 2 500 bis 10 000 km 5,3 0,3 4,4 0,3 5,3 0,4 5,3 0,3 Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Pappelholz, gedüngt — Fall 1) 1 bis 500 km 3,4 24,5 2,9 0,3 3,4 29,4 3,5 0,3 500 bis 10 000 km 3,4 24,5 4,3 0,3 3,4 29,4 5,2 0,3 Über 10 000 km 3,4 24,5 7,9 0,3 3,4 29,4 9,5 0,3 Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Pappelholz, gedüngt — Fall 2a) 1 bis 500 km 4,4 10,6 3,0 0,3 4,4 12,7 3,6 0,3 500 bis 10 000 km 4,4 10,6 4,4 0,3 4,4 12,7 5,3 0,3 Über 10 000 km 4,4 10,6 8,1 0,3 4,4 12,7 9,8 0,3 Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Pappelholz, gedüngt — Fall 3a) 1 bis 500 km 4,6 0,3 3,0 0,3 4,6 0,4 3,6 0,3 500 bis 10 000 km 4,6 0,3 4,4 0,3 4,6 0,4 5,3 0,3 Über 10 000 km 4,6 0,3 8,2 0,3 4,6 0,4 9,8 0,3 Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Pappelholz, ungedüngt — Fall 1) 1 bis 500 km 2,0 24,5 2,9 0,3 2,0 29,4 3,5 0,3 500 bis 2 500 km 2,0 24,5 4,3 0,3 2,0 29,4 5,2 0,3 2 500 bis 10 000 km 2,0 24,5 7,9 0,3 2,0 29,4 9,5 0,3 Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Pappelholz, ungedüngt — Fall 2a) 1 bis 500 km 2,5 10,6 3,0 0,3 2,5 12,7 3,6 0,3 500 bis 10 000 km 2,5 10,6 4,4 0,3 2,5 12,7 5,3 0,3 Über 10 000 km 2,5 10,6 8,1 0,3 2,5 12,7 9,8 0,3 Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Pappelholz, ungedüngt — Fall 3a) 1 bis 500 km 2,6 0,3 3,0 0,3 2,6 0,4 3,6 0,3 500 bis 10 000 km 2,6 0,3 4,4 0,3 2,6 0,4 5,3 0,3 Über 10 000 km 2,6 0,3 8,2 0,3 2,6 0,4 9,8 0,3 Holzbriketts oder -pellets aus Stammholz (Fall 1) 1 bis 500 km 1,1 24,8 2,9 0,3 1,1 29,8 3,5 0,3 500 bis 2 500 km 1,1 24,8 2,8 0,3 1,1 29,8 3,3 0,3 2 500 bis 10 000 km 1,1 24,8 4,3 0,3 1,1 29,8 5,2 0,3 Über 10 000 km 1,1 24,8 7,9 0,3 1,1 29,8 9,5 0,3 Holzbriketts oder -pellets aus Stammholz (Fall 2a) 1 bis 500 km 1,4 11,0 3,0 0,3 1,4 13,2 3,6 0,3 500 bis 2 500 km 1,4 11,0 2,9 0,3 1,4 13,2 3,5 0,3 2 500 bis 10 000 km 1,4 11,0 4,4 0,3 1,4 13,2 5,3 0,3 Über 10 000 km 1,4 11,0 8,1 0,3 1,4 13,2 9,8 0,3 Holzbriketts oder -pellets aus Stammholz (Fall 3a) 1 bis 500 km 1,4 0,8 3,0 0,3 1,4 0,9 3,6 0,3 500 bis 2 500 km 1,4 0,8 2,9 0,3 1,4 0,9 3,5 0,3 2 500 bis 10 000 km 1,4 0,8 4,4 0,3 1,4 0,9 5,3 0,3 Über 10 000 km 1,4 0,8 8,2 0,3 1,4 0,9 9,8 0,3 Holzbriketts oder -pellets aus Reststoffen der Holzindustrie (Fall 1) 1 bis 500 km 0,0 14,3 2,8 0,3 0,0 17,2 3,3 0,3 500 bis 2 500 km 0,0 14,3 2,7 0,3 0,0 17,2 3,2 0,3 2 500 bis 10 000 km 0,0 14,3 4,2 0,3 0,0 17,2 5,0 0,3 Über 10 000 km 0,0 14,3 7,7 0,3 0,0 17,2 9,2 0,3 Holzbriketts oder -pellets aus Reststoffen der Holzindustrie (Fall 2a) 1 bis 500 km 0,0 6,0 2,8 0,3 0,0 7,2 3,4 0,3 500 bis 2 500 km 0,0 6,0 2,7 0,3 0,0 7,2 3,3 0,3 2 500 bis 10 000 km 0,0 6,0 4,2 0,3 0,0 7,2 5,1 0,3 Über 10 000 km 0,0 6,0 7,8 0,3 0,0 7,2 9,3 0,3 Holzbriketts oder -pellets aus Reststoffen der Holzindustrie (Fall 3a) 1 bis 500 km 0,0 0,2 2,8 0,3 0,0 0,3 3,4 0,3 500 bis 2 500 km 0,0 0,2 2,7 0,3 0,0 0,3 3,3 0,3 2 500 bis 10 000 km 0,0 0,2 4,2 0,3 0,0 0,3 5,1 0,3 Über 10 000 km 0,0 0,2 7,8 0,3 0,0 0,3 9,3 0,3 Landwirtschaftliche Optionen Biomasse-Brennstoff-Produktionssystem Transport-entfernung Treibhausgasemissionen — typischer Wert (gCO2eq/MJ) Treibhausgasemissionen — Standardwert (gCO2eq/MJ) Anbau Verarbei-tung Transport und Vertrieb Nicht-CO2-Emissionen bei der Nutzung des Brennstoffs Anbau Verar-beitung Transport und Vertrieb Nicht-CO2-Emissionen bei der Nutzung des Brennstoffs Landwirtschaftliche Reststoffe mit einer Dichte von <0,2 t/m3 1 bis 500 km 0,0 0,9 2,6 0,2 0,0 1,1 3,1 0,3 500 bis 2 500 km 0,0 0,9 6,5 0,2 0,0 1,1 7,8 0,3 2 500 bis 10 000 km 0,0 0,9 14,2 0,2 0,0 1,1 17,0 0,3 Über 10 000 km 0,0 0,9 28,3 0,2 0,0 1,1 34,0 0,3 Landwirtschaftliche Reststoffe mit einer Dichte von >0,2 t/m3 1 bis 500 km 0,0 0,9 2,6 0,2 0,0 1,1 3,1 0,3 500 bis 2 500 km 0,0 0,9 3,6 0,2 0,0 1,1 4,4 0,3 2 500 bis 10 000 km 0,0 0,9 7,1 0,2 0,0 1,1 8,5 0,3 Über 10 000 km 0,0 0,9 13,6 0,2 0,0 1,1 16,3 0,3 Strohpellets 1 bis 500 km 0,0 5,0 3,0 0,2 0,0 6,0 3,6 0,3 500 bis 10 000 km 0,0 5,0 4,6 0,2 0,0 6,0 5,5 0,3 Über 10 000 km 0,0 5,0 8,3 0,2 0,0 6,0 10,0 0,3 Bagassebriketts 500 bis 10 000 km 0,0 0,3 4,3 0,4 0,0 0,4 5,2 0,5 Über 10 000 km 0,0 0,3 8,0 0,4 0,0 0,4 9,5 0,5 Palmkern-Extraktionsschrot Über 10 000 km 21,6 21,1 11,2 0,2 21,6 25,4 13,5 0,3 Palmkern-Extraktionsschrot (keine CH4-Emissionen aus der Ölmühle) Über 10 000 km 21,6 3,5 11,2 0,2 21,6 4,2 13,5 0,3 Disaggregierte Standardwerte für Biogas zur Elektrizitätsproduktion Biomasse-Brennstoff-Produktionssystem Technologie TYPISCHER WERT [gCO2eq/MJ] STANDARDWERT [gCO2eq/MJ] Anbau Verarbeitung Nicht-CO2-Emissionen bei der Nutzung des Brennstoffs Transport Gutschrift für Mist-/ Güllenutzung Anbau Verarbeitung Nicht-CO2-Emissionen bei der Nutzung des Brennstoffs Transport Gutschrift für Mist-/Güllenutzung Gülle Fall 1 Offenes Gärrück-standslager 0,0 69,6 8,9 0,8 – 107,3 0,0 97,4 12,5 0,8 – 107,3 Geschlossenes Gärrück– standslager 0,0 0,0 8,9 0,8 – 97,6 0,0 0,0 12,5 0,8 – 97,6 Fall 2 Offenes Gärrück-standslager 0,0 74,1 8,9 0,8 – 107,3 0,0 103,7 12,5 0,8 – 107,3 Geschlossenes Gärrück-standslager 0,0 4,2 8,9 0,8 – 97,6 0,0 5,9 12,5 0,8 – 97,6 Fall 3 Offenes Gärrück-standslager 0,0 83,2 8,9 0,9 – 120,7 0,0 116,4 12,5 0,9 – 120,7 Geschlossenes Gärrück-standslager 0,0 4,6 8,9 0,8 – 108,5 0,0 6,4 12,5 0,8 – 108,5 Mais, gesamte Pflanze Fall 1 Offenes Gärrück-standslager 15,6 13,5 8,9 0,0 — 15,6 18,9 12,5 0,0 — Geschlossenes Gärrück-standslager 15,2 0,0 8,9 0,0 — 15,2 0,0 12,5 0,0 — Fall 2 Offenes Gärrück-standslager 15,6 18,8 8,9 0,0 — 15,6 26,3 12,5 0,0 — Geschlossenes Gärrück-standslager 15,2 5,2 8,9 0,0 — 15,2 7,2 12,5 0,0 — Fall 3 Offenes Gärrück-standslager 17,5 21,0 8,9 0,0 — 17,5 29,3 12,5 0,0 — Geschlossenes Gärrück-standslager 17,1 5,7 8,9 0,0 — 17,1 7,9 12,5 0,0 — Bioabfall Fall 1 Offenes Gärrück-standslager 0,0 21,8 8,9 0,5 — 0,0 30,6 12,5 0,5 — Geschlossenes Gärrück-standslager 0,0 0,0 8,9 0,5 — 0,0 0,0 12,5 0,5 — Fall 2 Offenes Gärrück-standslager 0,0 27,9 8,9 0,5 — 0,0 39,0 12,5 0,5 — Geschlossenes Gärrück-standslager 0,0 5,9 8,9 0,5 — 0,0 8,3 12,5 0,5 — Fall 3 Offenes Gärrück-standslager 0,0 31,2 8,9 0,5 — 0,0 43,7 12,5 0,5 — Geschlossenes Gärrück-standslager 0,0 6,5 8,9 0,5 — 0,0 9,1 12,5 0,5 — (1) Die Werte für die Biogasproduktion aus Mist/Gülle schließen negative Emissionen durch Emissionseinsparungen aufgrund der Bewirtschaftung von Frischmist/-gülle ein. Der esca-Wert ist gleich – 45 gCO2eq/MJ für in der anaeroben Zersetzung verwendete(n) Mist/Gülle. (2) Der Begriff „Mais, gesamte Pflanze“ sollte als Mais ausgelegt werden, der zur Verwendung als Futtermittel geerntet und zur Haltbarmachung siliert wurde. (3) Der Wert für den „Anbau“ umfasst gemäß der im Bericht der Kommission vom 25. Februar 2010 an den Rat und das Europäische Parlament über Nachhaltigkeitskriterien für die Nutzung fester und gasförmiger Biomasse bei Stromerzeugung, Heizung und Kühlung enthaltenen Methode auch den Transport von landwirtschaftlichen Rohstoffen zur Umwandlungsanlage. Der Wert für den Transport von Maissilage liegt bei 0,4 gCO2eq/MJ Biogas. Disaggregierte Standardwerte für Biomethan Biomethanproduktionssystem Technologische Optionen TYPISCHER WERT [gCO2eq/MJ] STANDARDWERT [gCO2eq/MJ] Anbau Verarbeitung Aufbereitung Transport Kompression an der Tankstelle Gutschrift für Mist-/Güllenutzung Anbau Verarbeitung Aufbereitung Transport Kompression an der Tankstelle Gutschrift für Mist-/ Güllenutzung Gülle Offenes Gärrückstandslager keine Abgasverbrennung 0,0 84,2 19,5 1,0 3,3 – 124,4 0,0 117,9 27,3 1,0 4,6 – 124,4 Abgasverbrennung 0,0 84,2 4,5 1,0 3,3 – 124,4 0,0 117,9 6,3 1,0 4,6 – 124,4 Geschlossenes Gärrückstandslager keine Abgasverbrennung 0,0 3,2 19,5 0,9 3,3 – 111,9 0,0 4,4 27,3 0,9 4,6 – 111,9 Abgasverbrennung 0,0 3,2 4,5 0,9 3,3 – 111,9 0,0 4,4 6,3 0,9 4,6 – 111,9 Mais, gesamte Pflanze Offenes Gärrückstandslager keine Abgasverbrennung 18,1 20,1 19,5 0,0 3,3 — 18,1 28,1 27,3 0,0 4,6 — Abgasverbrennung 18,1 20,1 4,5 0,0 3,3 — 18,1 28,1 6,3 0,0 4,6 — Geschlossenes Gärrückstandslager keine Abgasverbrennung 17,6 4,3 19,5 0,0 3,3 — 17,6 6,0 27,3 0,0 4,6 — Abgasverbrennung 17,6 4,3 4,5 0,0 3,3 — 17,6 6,0 6,3 0,0 4,6 — Bioabfall Offenes Gärrückstandslager keine Abgasverbrennung 0,0 30,6 19,5 0,6 3,3 — 0,0 42,8 27,3 0,6 4,6 — Abgasverbrennung 0,0 30,6 4,5 0,6 3,3 — 0,0 42,8 6,3 0,6 4,6 — Geschlossenes Gärrückstandslager keine Abgasverbrennung 0,0 5,1 19,5 0,5 3,3 — 0,0 7,2 27,3 0,5 4,6 — Abgasverbrennung 0,0 5,1 4,5 0,5 3,3 — 0,0 7,2 6,3 0,5 4,6 — D. TYPISCHE GESAMTWERTE UND STANDARDGESAMTWERTE DER BIOMASSE-BRENNSTOFFOPTIONEN Biomasse-Brennstoff-Produktionssystem Transportent-fernung Treibhausgas-emissionen — typischer Wert (gCO2eq/MJ) Treib-hausgasemissionen — Standardwert (gCO2eq/MJ) Holzschnitzel aus forstwirtschaftlichen Reststoffen 1 bis 500 km 5 6 500 bis 2 500 km 7 9 2 500 bis 10 000 km 12 15 Über 10 000 km 22 27 Holzschnitzel aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Eukalyptusholz) 2 500 bis 10 000 km 16 18 Holzschnitzel aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Pappelholz, gedüngt) 1 bis 500 km 8 9 500 bis 2 500 km 10 11 2 500 bis 10 000 km 15 18 über 10 000 km 25 30 Holzschnitzel aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Pappelholz, ungedüngt) 1 bis 500 km 6 7 500 bis 2 500 km 8 10 2 500 bis 10 000 km 14 16 über 10 000 km 24 28 Holzschnitzel aus Stammholz 1 bis 500 km 5 6 500 bis 2 500 km 7 8 2 500 bis 10 000 km 12 15 über 10 000 km 22 27 Holzschnitzel aus Industriereststoffen 1 bis 500 km 4 5 500 bis 2 500 km 6 7 2 500 bis 10 000 km 11 13 Über 10 000 km 21 25 Holzbriketts oder -pellets aus forstwirtschaftlichen Reststoffen (Fall 1) 1 bis 500 km 29 35 500 bis 2 500 km 29 35 2 500 bis 10 000 km 30 36 Über 10 000 km 34 41 Holzbriketts oder -pellets aus forstwirtschaftlichen Reststoffen (Fall 2a) 1 bis 500 km 16 19 500 bis 2 500 km 16 19 2 500 bis 10 000 km 17 21 Über 10 000 km 21 25 Holzbriketts oder -pellets aus forstwirtschaftlichen Reststoffen (Fall 3a) 1 bis 500 km 6 7 500 bis 2 500 km 6 7 2 500 bis 10 000 km 7 8 Über 10 000 km 11 13 Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Eukalyptusholz — Fall 1) 2 500 bis 10 000 km 33 39 Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Eukalyptusholz — Fall 2a) 2 500 bis 10 000 km 20 23 Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Eukalyptusholz — Fall 3a) 2 500 bis 10 000 km 10 11 Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Pappelholz, gedüngt — Fall 1) 1 bis 500 km 31 37 500 bis 10 000 km 32 38 Über 10 000 km 36 43 Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Pappelholz, gedüngt — Fall 2a) 1 bis 500 km 18 21 500 bis 10 000 km 20 23 Über 10 000 km 23 27 Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Pappelholz, gedüngt — Fall 3a) 1 bis 500 km 8 9 500 bis 10 000 km 10 11 Über 10 000 km 13 15 Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Pappelholz, ungedüngt — Fall 1) 1 bis 500 km 30 35 500 bis 10 000 km 31 37 Über 10 000 km 35 41 Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Pappelholz, ungedüngt — Fall 2a) 1 bis 500 km 16 19 500 bis 10 000 km 18 21 Über 10 000 km 21 25 Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Pappelholz, ungedüngt — Fall 3a) 1 bis 500 km 6 7 500 bis 10 000 km 8 9 Über 10 000 km 11 13 Holzbriketts oder -pellets aus Stammholz (Fall 1) 1 bis 500 km 29 35 500 bis 2 500 km 29 34 2 500 bis 10 000 km 30 36 Über 10 000 km 34 41 Holzbriketts oder -pellets aus Stammholz (Fall 2a) 1 bis 500 km 16 18 500 bis 2 500 km 15 18 2 500 bis 10 000 km 17 20 Über 10 000 km 21 25 Holzbriketts oder -pellets aus Stammholz (Fall 3a) 1 bis 500 km 5 6 500 bis 2 500 km 5 6 2 500 bis 10 000 km 7 8 Über 10 000 km 11 12 Holzbriketts oder -pellets aus Reststoffen der Holzindustrie (Fall 1) 1 bis 500 km 17 21 500 bis 2 500 km 17 21 2 500 bis 10 000 km 19 23 Über 10 000 km 22 27 Holzbriketts oder -pellets aus Reststoffen der Holzindustrie (Fall 2a) 1 bis 500 km 9 11 500 bis 2 500 km 9 11 2 500 bis 10 000 km 10 13 Über 10 000 km 14 17 Holzbriketts oder -pellets aus Reststoffen der Holzindustrie (Fall 3a) 1 bis 500 km 3 4 500 bis 2 500 km 3 4 2 500 bis 10 000 km 5 6 Über 10 000 km 8 10 Fall 1 bezieht sich auf Verfahren, in denen ein Erdgaskessel genutzt wird, um der Pelletpresse Prozesswärme zu liefern. Der Prozessstrom wird aus dem Netz bezogen. Fall 2a bezieht sich auf Verfahren, in denen ein mit Holzschnitzeln betriebener Kessel genutzt wird, um der Pelletpresse Prozesswärme zu liefern. Der Prozessstrom wird aus dem Netz bezogen. Fall 3a bezieht sich auf Verfahren, in denen eine mit Holzschnitzeln betriebene KWK-Anlage genutzt wird, um der Pelletpresse Wärme und Elektrizität zu liefern. Biomasse-Brennstoff-Produktionssystem Transportent-fernung Treibhausgasemissionen — typischer Wert (gCO2eq/MJ) Treibhausgas-emissionen — Standardwert (gCO2eq/MJ) Landwirtschaftliche Reststoffe mit einer Dichte von <0,2 t/m3 1 bis 500 km 4 4 500 bis 2 500 km 8 9 2 500 bis 10 000 km 15 18 Über 10 000 km 29 35 Landwirtschaftliche Reststoffe mit einer Dichte von >0,2 t/m3 1 bis 500 km 4 4 500 bis 2 500 km 5 6 2 500 bis 10 000 km 8 10 Über 10 000 km 15 18 Strohpellets 1 bis 500 km 8 10 500 bis 10 000 km 10 12 Über 10 000 km 14 16 Bagassebriketts 500 bis 10 000 km 5 6 Über 10 000 km 9 10 Palmkern-Extraktionsschrot Über 10 000 km 54 61 Palmkern-Extraktionsschrot (keine CH4-Emissionen aus der Ölmühle) Über 10 000 km 37 40 (1) Diese Gruppe von Materialien umfasst landwirtschaftliche Reststoffe von geringer Schüttdichte, darunter u. a. Strohballen, Haferspelzen, Reisspelzen und Rohrzuckerbagasseballen (unvollständige Liste). (2) Die Gruppe von landwirtschaftlichen Reststoffen mit höherer Schüttdichte umfasst Maiskolben, Nussschalen, Sojabohnenschalen und Palmkernschalen (unvollständige Liste). Typische Werte und Standardwerte — Biogas zur Elektrizitätserzeugung Biogasproduktionssystem Technologische Optionen Typischer Wert Standardwert Treibhausgas-emissionen (gCO2eq/MJ) Treibhaus-gasemissionen (gCO2eq/MJ) Biogas aus Gülle zur Elektrizitätserzeugung Fall 1 Offenes Gärrückstandslager – 28 3 Geschlossenes Gärrückstandslager – 88 – 84 Fall 2 Offenes Gärrückstandslager – 23 10 Geschlossenes Gärrückstandslager – 84 – 78 Fall 3 Offenes Gärrückstandslager – 28 9 Geschlossenes Gärrückstandslager – 94 – 89 Biogas aus Mais (gesamte Pflanze) zur Elektrizitätserzeugung Fall 1 Offenes Gärrückstandslager 38 47 Geschlossenes Gärrückstandslager 24 28 Fall 2 Offenes Gärrückstandslager 43 54 Geschlossenes Gärrückstandslager 29 35 Fall 3 Offenes Gärrückstandslager 47 59 Geschlossenes Gärrückstandslager 32 38 Biogas aus Bioabfall zur Elektrizitätserzeugung Fall 1 Offenes Gärrückstandslager 31 44 Geschlossenes Gärrückstandslager 9 13 Fall 2 Offenes Gärrückstandslager 37 52 Geschlossenes Gärrückstandslager 15 21 Fall 3 Offenes Gärrückstandslager 41 57 Geschlossenes Gärrückstandslager 16 22 (1) Die offene Lagerung von Gärrückständen bringt zusätzliche Methanemissionen in Abhängigkeit von Wetter, Substrat und Vergärungseffizienz mit sich. Bei diesen Berechnungen entsprechen der Betrag für Mist/Gülle 0,05 MJ CH4/MJ Biogas, für Mais 0,035 MJ CH4/MJ Biogas und für Bioabfall 0,01 MJ CH4/MJ Biogas. (2) Bei der geschlossenen Lagerung werden die Gärrückstände aus dem Zersetzungsprozess in einem gasdichten Tank gelagert, und es wird davon ausgegangen, dass das zusätzlich während der Lagerung freigegebene Gas für die Erzeugung zusätzlicher Elektrizität oder zusätzlichen Biomethans aufgefangen wird. Typische Werte und Standardwerte für Biomethan Biomethanproduktionssystem Technologische Optionen Treibhausgas-emissionen — typischer Wert (gCO2eq/MJ) Treibhausgas-emissionen — Standardwert (gCO2eq/MJ) Biomethan aus Gülle Offenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung – 20 22 Offenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung – 35 1 Geschlossenes Gärrück-standslager, keine Abgasverbrennung – 88 – 79 Geschlossenes Gärrück-standslager, Abgasverbrennung – 103 – 100 Biomethan aus Mais (gesamte Pflanze) Offenes Gärrück-standslager, keine Abgasverbrennung 58 73 Offenes Gärrück-standslager, Abgasverbrennung 43 52 Geschlossenes Gärrück-standslager, keine Abgasverbrennung 41 51 Geschlossenes Gärrück-standslager, Abgasverbrennung 26 30 Biomethan aus Bioabfall Offenes Gärrück-standslager, keine Abgasverbrennung 51 71 Offenes Gärrück-standslager, Abgasverbrennung 36 50 Geschlossenes Gärrück-standslager, keine Abgasverbrennung 25 35 Geschlossenes Gärrück-standslager, Abgasverbrennung 10 14 (1) Diese Kategorie umfasst die folgenden technologischen Kategorien zur Aufbereitung von Biogas zu Biomethan: Druckwechsel-Adsorption (Pressure Swing Adsorption — PSA), Druckwasserwäsche (Pressurised Water Scrubbing — PWS), Membrantrenntechnik, kryogene Trennung und physikalische Absorption mit einem organischen Lösungsmittel (Organic Physical Scrubbing — OPS). Dies schließt die Emission von 0,03 MJ CH4/MJ Biomethan für die Emission von Methan in den Abgasen ein. (2) Diese Kategorie umfasst die folgenden technologischen Kategorien zur Aufbereitung von Biogas zu Biomethan: Druckwasserwäsche (Pressurised Water Scrubbing — PWS), sofern das Wasser aufbereitet wird, Druckwechsel-Adsorption (Pressure Swing Adsorption — PSA), chemische Absorption (Chemical Scrubbing), physikalische Absorption mit einem organischen Lösungsmittel (Organic Physical Scrubbing — OPS), Membrantrenntechnik und kryogene Trennung. Für diese Kategorie werden keine Methanemissionen berücksichtigt (das Methan im Abgas verbrennt gegebenenfalls). Typische Werte und Standardwerte — Biogas zur Elektrizitätserzeugung — Vermischung von Mist/Gülle und Mais: Treibhausgasemissionen mit Anteilsangaben auf Grundlage von Frischmasse Biogasproduktionssystem Technologische Optionen Treibhausgas-emissionen — typischer Wert (gCO2eq/MJ) Treibhausgas-emissionen — Standardwert (gCO2eq/MJ) Mist/Gülle — Mais 80 % — 20 % Fall 1 Offenes Gärrückstandslager 17 33 Geschlossenes Gärrückstandslager – 12 – 9 Fall 2 Offenes Gärrückstandslager 22 40 Geschlossenes Gärrückstandslager – 7 – 2 Fall 3 Offenes Gärrückstandslager 23 43 Geschlossenes Gärrückstandslager – 9 – 4 Mist/Gülle — Mais 70 % — 30 % Fall 1 Offenes Gärrückstandslager 24 37 Geschlossenes Gärrückstandslager 0 3 Fall 2 Offenes Gärrückstandslager 29 45 Geschlossenes Gärrückstandslager 4 10 Fall 3 Offenes Gärrückstandslager 31 48 Geschlossenes Gärrückstandslager 4 10 Mist/Gülle — Mais 60 % — 40 % Fall 1 Offenes Gärrückstandslager 28 40 Geschlossenes Gärrückstandslager 7 11 Fall 2 Offenes Gärrückstandslager 33 47 Geschlossenes Gärrückstandslager 12 18 Fall 3 Offenes Gärrückstandslager 36 52 Geschlossenes Gärrückstandslager 12 18 Anmerkungen Fall 1 bezieht sich auf Optionen, bei denen die für das Verfahren erforderliche Elektrizität und Wärme von der KWK-Anlage selbst geliefert werden. Fall 2 bezieht sich auf Optionen, bei denen die für das Verfahren erforderliche Elektrizität dem Stromnetz entnommen, die Prozesswärme jedoch von der KWK-Anlage selbst geliefert wird. In einigen Mitgliedstaaten ist es Betreibern nicht gestattet, Beihilfen für die Bruttoproduktion zu beantragen, sodass eine Zusammensetzung wie in Fall 1 wahrscheinlicher ist. Fall 3 bezieht sich auf Optionen, bei denen die für das Verfahren erforderliche Elektrizität dem Stromnetz entnommen und die Prozesswärme von einem Biogaskessel geliefert wird. Dieser Fall gilt für einige Anlagen, bei denen der KWK-Kessel nicht vor Ort ist und Biogas verkauft (aber nicht zu Biomethan aufbereitet) wird. Typische Werte und Standardwerte — Biomethan — Vermischung von Mist/Gülle und Mais: Treibhausgasemissionen mit Anteilsangaben auf Grundlage von Frischmasse Biomethanproduktionssystem Technologische Optionen Typischer Wert Standardwert (gCO2eq/MJ) (gCO2eq/MJ) Mist/Gülle — Mais 80 % — 20 % Offenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung 32 57 Offenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung 17 36 Geschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung – 1 9 Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung – 16 – 12 Mist/Gülle — Mais 70 % — 30 % Offenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung 41 62 Offenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung 26 41 Geschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung 13 22 Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung – 2 1 Mist/Gülle — Mais 60 % - 40 % Offenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung 46 66 Offenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung 31 45 Geschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung 22 31 Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung 7 10 Bei Biomethan, das in Form von komprimiertem Biomethan als Kraftstoff für den Verkehr verwendet wird, müssen zu den typischen Werten 3,3 gCO2eq/MJ Biomethan und zu den Standardwerten 4,6 gCO2eq/MJ Biomethan addiert werden.
A. TYPISCHE WERTE UND STANDARDWERTE FÜR BIOKRAFTSTOFFE BEI PRODUKTION OHNE NETTO-CO2-EMISSIONEN INFOLGE VON LANDNUTZUNGSÄNDERUNGEN Produktionsweg des…
Ein EU-Düngeprodukt darf nur aus Komponentenmaterialien bestehen, die die Anforderungen an eine oder mehrere der in diesem Anhang aufgeführten CMC erfüllen.…
„ANHANG A ERLÄUTERUNGEN ZUR TERMINOLOGIE Dieser Anhang enthält Erläuterungen, geografische Anmerkungen oder Definitionen von Begriffen, die in den anderen…
(2) ABl. L 194 vom 25.7.1975, S. 39. Richtlinie zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 284…
TEIL 1 Tätigkeiten 1. Bei jedem der folgenden Punkte gehört zu der jeweiligen Tätigkeit auch die Reinigung der hierfür eingesetzten Geräte, jedoch nicht die…
KAPITEL I ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN ABFALLVERBRENNUNG UND MITVERBRENNUNG Abschnitt 1 Allgemeine Bedingungen 1. Die Betreiber von Abfallverbrennungs- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.